Neue Formate für EU-Bekanntmachungen

Für Bekanntmachungen zu EU-Vergaben ist seit 25.10.2023 der Datenaustauschstandard eForms zu verwenden – eine Neuerung in den Formalien des Vergabeverfahrens. Die bisherigen EU-Standardformulare für Bekanntmachungen wurden durch Datenabfragen nach neuem Format ersetzt. Die Betreiber der Vergabeplattformen hatten diese bis zum 25.10.2023 an den Vorgaben der eForms auszurichten.


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Der „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ (DÖE) als Nadelöhr

Bei der Erstellung neuer Bekanntmachungen können öffentliche Auftraggeber daher nun auf die angepassten Benutzeroberflächen der bekannten Vergabeportale zurückgreifen. Mit der dortigen Erstellung und Versendung einer Bekanntmachung erfüllen sie regelmäßig auch eine weitere neue Anforderung:

Die Bekanntmachung wird in Deutschland zentral über den sog. „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ (DÖE) an die EU übermittelt. Die Vergabeplattformen verfügen insoweit regelmäßig über entsprechende Schnittstellen zum DÖE. Die Versendung einer Bekanntmachung direkt über die sog. eNotices der EU, jenseits des DÖE, ist Vergabestellen damit im Ergebnis künftig nicht mehr zulässig.

Alte Bekannte und neue Herausforderungen

Viele der nach eForms abgefragten Informationen stellen sich lediglich als alte Bekannte im neuen Gewand dar. Das gilt z.B. für die Beschreibungen zu Losen, Verfahrensart, Laufzeit u.a. Jedoch werden künftig zusätzlich auch einige neue Angaben und insgesamt damit durchaus mehr Informationen abgefragt. Dies betrifft z.B. solche zur sog. strategischen Beschaffung im Sinne von § 10a Abs. 4 VgV.

Dazu zählen unter anderem Aspekte der Qualität und der Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte, einschließlich Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (zu denen auch Abfallsammelfahrzeuge gehören). Informationen dazu sind verpflichtend anzugeben.

Erste Erfahrungen

Insgesamt sollen mit dieser (Re)Form das Vergabeverfahren vereinfacht, die Suche nach Bekanntmachungen ebenso wie die Teilnahme an Verfahren erleichtert und auf Datenauswertung beruhende Entscheidungen ermöglicht bzw. erleichtert werden (vgl. hierzu bereits unseren Beitrag vom 19.12.2022, Rubrik: GGSC/ Vergaberecht). Wir sind gespannt auf die erste Erfahrungsbilanz.

[GGSC] berät öffentliche Auftraggeber u.a. bei der Vorbereitung von Vergabeunterlagen und der Veröffentlichung von Ausschreibungen.

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]