Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben ab 01.01.2024

Für die Zeit ab 2024 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren. Die EU-Kommission hat die bisher gültigen Schwellenwerte laut jüngster Veröffentlichung – wie erwartet – etwas angehoben (EU-Kommission, 15.11.2023, 2023/2496, 2023/2497, 2023/2510).


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Für die Zeit ab 2024 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren. Die EU-Kommission hat die bisher gültigen Schwellenwerte laut jüngster Veröffentlichung – wie erwartet – etwas angehoben (EU-Kommission, 15.11.2023, 2023/2496, 2023/2497, 2023/2510).


Was ändert sich?

Öffentliche Auftraggeber sind also ab dem 01.01.2024 verpflichtet, den Auftrag ab Erreichen der nachfolgend genannten Schwellenwerte (jeweils Nettobeträge) europaweit auszuschreiben:

  • 5.538.000 € für Bauaufträge und Konzessionen
  • 143.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden
  • 443.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern
  • 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von allen übrigen öffentlichen Auftraggebern

[GGSC] verfügt über eine hohe und langjährige Expertise bei der vergaberechtlichen Beratung öffentlicher Auftraggeber.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]