Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben ab 01.01.2024
Für die Zeit ab 2024 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren. Die EU-Kommission hat die bisher gültigen Schwellenwerte laut jüngster Veröffentlichung – wie erwartet – etwas angehoben (EU-Kommission, 15.11.2023, 2023/2496, 2023/2497, 2023/2510).
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