Abfallgemisch mit Krankenhausabfällen
VG Trier zu Beseitigungsabfall
Ein Abfallgemisch, welches aus Krankenhausabfällen (Abfallschlüsselnummer 180104) und Siedlungsabfällen besteht, ist als Beseitigungsabfall dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, hat das VG Trier mit Urteil vom 08.09.2014 entschieden (Az.: 6 K 462/14.TR).
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