Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten
E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen
Der Verursacherbegriff bei illegal abgelagerten Abfällen
Bei einer illegalen Ablagerung von Abfällen auf frei zugänglichen Grundstücken sind bei der Bestimmung des Verursachers des Eingriffs im naturschutzrechtlichen Sinne die abfall- und forstrechtlichen Wertungen zur Heranziehung des Eigentümers bei der Bestimmung des Störers in die Betrachtung einzustellen, hat das VG Cottbus entschieden (Beschl. v. 28.03.2017, Az.: 3 L 494/16).
Abgabenrechtliche Verwaltungsakte mit Drittwirkung
Jedenfalls nach hamburgischem Landesrecht wäre es dem Senat der Freien und Hansestadt gestattet, die Zuständigkeit für die Erhebung anstelle der Stadtreinigung künftig einer Behörde der Stadt mit der Folge zu übertragen, dass es dann abgabenrechtliche Verwaltungsakte mit Drittwirkung gäbe, hat das OVG Hamburg im Rahmen einer Entscheidung ausgeführt (Beschl. v. 14.03.2017, Az.: 1 Bs 266/16).
Änderungsgenehmigung für Abfallentsorgungsanlage
Ein Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage, dem unter anderem die Beräumung von Abfallbeständen durch einen BImSchG-Bescheid auferlegt worden war, ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ohne Erfolg geblieben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2017, Az.: OVG 11 S 5.17). Kurz zuvor hatte sich bereits ein Betreiber einer Kompostierungsanlage nicht gegen eine verfügte Untersagung der Annahme neuer Abfälle durchsetzen können (Beschl. .v. 01.03.2017, Az.: OVG 11 S 4.17).
Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich
Ein gerichtlicher Vergleich betr. die Abfallbeseitigung als Grundlage der Vollstreckung zu Gunsten der öffentlichen Hand war Gegenstand einer Entscheidung des VG Augsburg, das sich unter anderem mit der erneuten Androhung von Zwangsgeldern zu befassen hatte (Urt. v. 17.02.2017, Az.: Au 6 V 16.1258).
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Das OVG des Saarlandes hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit Fragen der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Nutzung eines ehemaligen Gleisbauhofs befasst, auf dem auch Entsorgungstätigkeiten durchgeführt worden waren (Urt. v. 10.01.2017, Az.: 2 A 3/16).