ElektroG und Wettbewerbsrecht

Kennzeichnungspflicht in § 7 S. 1 ElektroG

Das OLG Hamm hat mit zwei aktuellen Urteilen klargestellt, dass die Kennzeichnungspflicht in § 7 S. 1 ElektroG nicht nur Belangen des Umweltschutzes dient, sondern auch Marktteilnehmer davor schützen soll, dass andere Marktteilnehmer die Regelungen des ElektroG über die Belastung mit Entsorgungskosten zu umgehen versuchen (Urt. v. 24.07.2014, Az.: 4 U 142/13 und vom 14.08.2014, Az.: 4 U 46/14).


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Die Norm soll vermeiden, dass die Herstellergemeinschaft bei fehlender Kennzeichnung der Geräte - in gleicher Weise wie bei einer fehlenden Registrierung des Herstellers - mit Entsorgungskosten belastet würde.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll.