ElektroG und Wettbewerbsrecht
Kennzeichnungspflicht in § 7 S. 1 ElektroG
Das OLG Hamm hat mit zwei aktuellen Urteilen klargestellt, dass die Kennzeichnungspflicht in § 7 S. 1 ElektroG nicht nur Belangen des Umweltschutzes dient, sondern auch Marktteilnehmer davor schützen soll, dass andere Marktteilnehmer die Regelungen des ElektroG über die Belastung mit Entsorgungskosten zu umgehen versuchen (Urt. v. 24.07.2014, Az.: 4 U 142/13 und vom 14.08.2014, Az.: 4 U 46/14).
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