Entfernung von Altkleidercontainern
OVG NRW zu rechtlichen Alternativen
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat sich für die Entfernung von Altkleidercontainern zu der Abgrenzung eines öffentlich-rechtlichen Vorgehens zur zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch eine öffentliche Körperschaft geäußert (Beschl. v. 18.11.2014, Az.: 11 E 1146/14).
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