Forderung von Nachweisen bei gewerblichen Sammlungen, öffentliches Preisrecht u.a.

Der nachfolgende Beitrag enthält eine Auswahl abfallrechtlicher Entscheidungen in Kurzfassung. Besonders hinzuweisen ist auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes betreffend die Forderung von Nachweisen gewerblicher Sammler und des Verwaltungsgerichtes Potsdam zur gebührenrechtlichen Erforderlichkeit von Fremdleistungsentgelten.


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Zulässige Forderung von Nachweisen gewerblicher Sammler

Gewerbliche Sammlungen müssen nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 KrWG Angaben über die Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens machen. Zur Erfüllung dieser Pflichten hat das BVerwG mit Urteilen v. 24.01.2019 (Az.: 7 C 14.17 u.a) entschieden.

Preisrecht vor Gericht

Es bedarf keiner weiteren preisrechtlichen Überprüfung eines Fremdleistungsentgelts bei dessen Aufnahme in eine Gebührenkalkulation, wenn die betr. Entsorgungsleistung zuvor Gegenstand eines Vergabeverfahrens gewesen ist (VG Potsdam, Urt. v. 06.09.2018, Az.: 8 K 148/12).

Schutz von „Bestandssammlungen“

Das VG Düsseldorf hat in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes (Beschl. v. 23.11.2018, Az.: 17 L 2870/18) die aufschiebende Wirkung gegen eine Ordnungsverfügung wiederhergestellt, mit der die untere Umweltschutzbehörde die Bestandssammlung eines gewerblichen Alttextilsammlers untersagt hatte.

Gärreste aus Biogasanlagen

Das VG Hannover hat sich mit einem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für die Nutzung eines Erdbeckens zur Lagerung von Gärresten einer Biogasanlage ausführlich befasst. Nach den Landesbauordnungen – hier § 41 Abs. 2 Satz 1 NBauO – muss bei baulichen Anlagen u.a. die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle dauernd gesichert sein (Urt. v. 06.12.2018, Az.: 12 A 5761/16).

Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlage

Mit der Festsetzung einer Sicherheitsleistung für den Fall der Insolvenz einer Abfallentsorgungsanlage hat sich der BayVGH in seinem Beschluss vom 09.01.2019 befasst (Az.: 22 CS 18.2003).

Keine „Kündigung“ der öffentlichen Abfallentsorgung

Mit seiner „Kündigung“ der öffentlichen Abfallentsorgung drang ein brandenburgischer Abfallbesitzer nicht durch. Wohl aber prüfte das VG Cottbus ausführlich den von ihm angefochtenen Gebührenbescheid des örE, hatte bei seiner Prüfung der Grund- und Mindestgebühren jedoch weder Bescheid noch zugrundeliegende Satzung zu beanstanden (Urt. v. 06.02.2019, Az.: 6 K 871/14).

Widerspruch der BGB-Gesellschaft

Legt eine BGB-Gesellschaft (auch „GbR“) Widerspruch gegen einen Abfallbescheid durch ihren Anwalt ein, muss dieser durch alle Gesellschafter bevollmächtigt sein. Hieran erinnert eine aktuelle Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 06.02.2019, Az.: OVG 11 N 15.15).

Kein Schadensersatzanspruch Drittbeauftragter

Ein Drittbeauftragter kann gegenüber dem örE keinen Schadenersatz geltend machen, weil ihn dieser nicht vor gewerblicher Konkurrenz schützt (LG Braunschweig, Urt. v. 19.02.2019, Az.: 8 O 3392/18).

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll