illegale Abfallablagerung
Betreten eines Grundstücks und Fertigen von Bildaufnahmen auf Grundstück bei illegaler Abfallablagerung
Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich in seinem Beschluss vom 05.09.2014 (Az.: OVG 11 N 118.12) mit den Voraussetzungen der Verpflichtung eines Grundstückseigentümers befasst, das Öffnen und Betreten seines Grundstücks sowie das Fertigen von Bildaufnahmen durch Mitarbeiter des Umweltamtes zu dulden.
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