Keine Volumenreduzierung

VG Köln

Es kann weder verlangt werden, dass die jeweiligen Grundstückseigentümer oder Mieter das jeweilige Müllbehältervolumen bestimmen, noch dass der örE kleinere Müllbehälter für den Biomüll, Papiermüll oder die Wertstoffsammlung bereitzustellen hat, noch dass die Abfallentsorgung vollständig in eigener Regie durch die Mieter durchgeführt wird, hat das VG Köln entschieden (Urt. . 10.02.2015, Az.: 14 K 543/13).


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Gaßner, Groth, Siederer & Coll