Mitwirkungsverbot bei Konzessionsvergabe

OVG Lüneburg zu Ratsentscheidung

„Entscheidungen des Rates, die die Konzessionsvergabe an ein Unternehmen nur vorbereiten, vermitteln einem Ratsmitglied, das in einem Tochterunternehmen des potentiellen zukünftigen Konzessionärs beschäftigt ist, keinen unmittelbaren Vorteil i. S. d. § 41 Abs. 1 NKomVG“ (Leitsatz) hat das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 17.09.2014 (Az.: 10 LA 42/14) entschieden.


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Gaßner, Groth, Siederer & Coll.