Streit um Duldungsbescheid
VG Köln
Die Verpflichtung als Grundstückserwerberin zur Duldung der Zwangsvollstreckung mittels Duldungsbescheides für rückständige Grundbesitzabgaben (u.a. Abfallgebühren) bestand nach Auffassung des VG Köln (Beschl. v. 15.01.2015, Az.: 14 L 2416/14) im konkreten Fall nicht.
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