Umsetzung Abfallrecht

Italien zu Zwangsgeld verurteilt

Da es Italien auch trotz Verurteilung weiterhin versäumt hat, eine hohe Anzahl von Abfallanlagen mit dem europäischen Abfallrecht in Einklang zu bringen, ist das Land vom EuGH zu einem Pauschalbetrag von 40 Mio. Euro sowie – bei ausbleibender Umsetzung – zu weiteren Zwangsgeldern in Millionenhöhe verurteilt worden (Urt. v. 02.12.2014, Rs. C-196/13).


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Gaßner, Groth, Siederer & Coll.