Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen

Der vorliegende Beitrag enthält ein Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen in Kurzfassung. Themen sind u.a. die Sicherheitsleistung nach dem Verpackungsgesetz und Fragen der Planfeststellung bei Abfalldeponien.


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Sicherheitsleistung nach VerpackG

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 11.07.2023 zwei Klagen der Systeme gegen die Erhebung einer Sicherheitsleistung nach dem Verpackungsgesetz abgewiesen. Ausführlich werden wir diese Entscheidung in einem unserer nächsten Beiträge (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) besprechen.

Teilstilllegung eines Abfalllagerplatzes

Im einstweiligen Rechtsschutz hat der BayVGH (Beschluss vom 17.07.2023, Az.: 22 CS 23.693) die Teilstilllegung eines Abfalllagerplatzes und eine Beseitigungsanordnung vorläufig bestätigt.

Wesentliche Änderung einer Abfalldeponie

Das OVG des Landes Sachsen-Anhalt hat sich in seiner Entscheidung vom 27.06.2023 (Az.: 2 K 40/22) unter anderem mit der wesentlichen Änderung einer Abfalldeponie und der Frage befasst, ob ein Plangenehmigungs- oder ein -feststellungsverfahren durchzuführen ist.

Planfeststellung vor Gericht

Das OVG NRW hat sich in seinem Urteil vom 01.06.2023 (Az.: 20 D 377/21.AK) mit verschiedenen Aspekten der Anfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses betr. einer Deponie befasst, u.a. mit der Frage des Drittschutzes.

Notifizierungspflicht

Das VG Halle hat sich in seinem Beschluss vom 05.07.2023 (Az.: 4 B 132/23 HAL) u.a. mit den Fragen befasst, ob die Notifizierungspflicht von Abfällen ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i.S.v. § 42 VwGO ist und ob eine Notifizierungspflicht für bestimmte Glasabfälle besteht.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]