Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen

Der vorliegende Beitrag enthält ein Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen in Kurzfassung. Hervorzuheben sind ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung von Abwasser und Abfall sowie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg über die Rechtmäßigkeit einer Rahmenvorgabe. 


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Abwasser oder Abfall 

Eine Grundsatzfrage der Abgrenzung von Abwasser und Abfall hat das BVerwG jüngst entschieden (Urteil v. 08.07.2022, Az.: BVerwG 7 C 19.18). Der klagende Wasserverband wandte sich ohne Erfolg gegen eine abfallrechtliche Verfügung zur Entsorgung von Klärschlamm. Zur Austrocknung des Klärschlamms hatte er auf dem Gelände der Kläranlage mehrere genehmigte Schlammplätze angelegt. Nach Stilllegung sollte mit dem vorhandenen Klärschlamm ein Landschaftsbauwerk errichtet werden. Die zuständige Abfallbehörde wies jedoch die Entsorgung der gelagerten Klärschlämme an – mit Erfolg, wie das BVerwG abschließend feststellt. Näheres zu der Entscheidung in einem unserer nächsten Beiträge. 

Rahmenvorgabe vor Gericht 

Das VG Oldenburg hatte in einem Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit einer Rahmenvorgabe zu entscheiden, die ein entsprechendes Mischsystem vorsah (Urteil vom 28.09.2022, Az.: 15 A 3633/19). Ausführlich zu der Entscheidung siehe unser Beitrag vom 05.12.2022 in der Rubrik „GGSC/ Überlassungspflichten“. 

Standplatzvergabe für Altpapiercontainer 

Erneut haben sich Gerichte mit den straßenrechtlichen Voraussetzungen der Standplatzvergabe für Abfallcontainer befasst (VG Augsburg Urt. v. 26.10.2022, Az.: Au 6 K 20.205; VG Stuttgart, Urt. v. 09.06.2022, Az.: 8 K 1379/20). In einem unserer nächsten Beiträge werden wir uns ausführlicher mit den vorgenannten Entscheidungen befassen. 

Kontrolle Restmüllbehälter als Betriebskosten 

Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mietobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten (Leitsatz des BGH, Urteil v. 05.10.2022, Az.: VIII ZR 117/21). 

Keine Versicherungspflicht für selbständige Tätigkeit der Bewirtschaftung eines Wertstoffhofs 

Das Sozialgericht Rostock hat in drei Parallelverfahren jeweils festgestellt, dass der durch eine Ausschreibung ermittelte Wertstoffhofbetreiber im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit der Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt und anderweitig lautende Bescheide der zuständigen Behörde aufgehoben (Urt. v. 24.08.2022, Az.: S 19 BA 26/18 u.a.). 

Löscheinsatz der Feuerwehr 

Mit der bodenschutzrechtlichen Handlungs- bzw. Verhaltensverantwortlichkeit der Betreiberin einer Abfallbehandlungsanlage für die Sanierung eines bei einem Löscheinsatz der Feuerwehr entstandenen Grundwasserschadens hat sich der VGH Baden-Württemberg befasst und die behördliche Rechtsauffassung im vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich bestätigt (Beschluss v. 16.08.2022, Az.: 10 S 2801/21). 

Schmiergeld in Brandenburg 

Die Aufarbeitung eines größeren Schmiergeldskandals in Brandenburg geht weiter. Das geschädigte Unternehmen hat u.a. den früheren Geschäftsführer auf Rückzahlung zu viel gezahlter Vergütung und Schadensersatz in Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen. Hier war in einem Zwischenschritt zunächst zu klären, ob mit Blick auf die noch laufenden Strafverfahren eine Aussetzung in Betracht kommt (OLG Brandenburg, Beschl. v. 02.08.2022, Az.: 12 W 20/22). 

Betonrecycling ohne Genehmigung 

Das VG Potsdam hat im einstweiligen Rechtsschutz die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen eine immissionsschutzrechtliche Stilllegungs- und Beräumungsverfügung wiederhergestellt, die Betonrecycling zum Gegenstand hatte (Beschluss v. 23.06.2022, Az.: 14 L 306/21). 

Fahrzeuge auf dem Grundstück 

Die Rechtmäßigkeit einer mit einer Zwangsgeldandrohung verbundenen Ordnungsverfügung zur Entsorgung von auf dem Grundstück des Klägers befindlichen Kraftfahrzeugen und weiteren Gegenständen war Gegenstand eines Urteils des VG Düsseldorf (v. 15.02.2022, Az.: 17 K 8415/19). 

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen. 

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]