Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen

Der vorliegende Beitrag enthält ein Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen in Kurzfassung. Hervorzuheben ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße zur Ausweitung der LVP-Sammlung mittels gelber Tonne per Rahmenvorgabe und ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Rahmenvorgabe erfolgreich

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger darf den Systemen die Ausweitung der LVP-Sammlung mittels gelber Tonne per Rahmenvorgabe vorschreiben. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 09.02.2023 entschieden und die Klagen zweier Systeme als unbegründet abgewiesen (Az.: 4 K 421/22.NW, 4 K 354/22.NW). Ausführlich zu den Entscheidungen siehe unser Beitrag vom 03.04.2023 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten).

Entstehen der Gebührenschuld

Mit Urteil vom 15.12.2022 (Az.: M 10 K 20.6565) hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die Abfallgebührensatzung eines Landkreises für unwirksam erklärt. Der Landkreis hatte einen mehrjährigen Kalkulationszeitraum gewählt und den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld an das Inkrafttreten der Abfallgebührensatzung geknüpft. Diese Entscheidung haben wir ausführlich in unserem Beitrag vom 17.04.2023 besprochen (Rubrik: GGSC/ Kommunalabgabenrecht).

Richtigkeit eines Umweltinspektionsberichts hinsichtlich der Abfallentsorgung

Das OVG NRW hat auf Klage eines betroffenen Betriebes im einstweiligen Rechtsschutz Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Veröffentlichung eines Umweltinspektionsberichts geprüft, der aus Sicht des betr. Unternehmens unrichtige Feststellungen hinsichtlich behandelter Abfälle enthielt (Beschluss v. 25.01.2023, Az.: 8 B 922/22).

Frage zum Begriff der „Lagerung“ beim EuGH

„Ist Art. 24 Abs. 1 Buchst. i EGV 1069/2009 dahin auszulegen, dass der Begriff der ‚Lagerung‘ eine Unterbrechung eines Transportvorgangs erfasst, bei dem Behälter mit tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 in ein anderes Transportfahrzeug umgeladen und darin vor dem Weitertransport zu einer Verarbeitungsanlage für mehrere - bis zu acht - Stunden abgestellt werden, ohne dass das Material behandelt oder in andere Behälter umgefüllt wird.“ Diese Frage hat das OVG des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss v. 24.01.2023 (Az.: 3 L 4/21) dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Gebühren für Tierkörperbeseitigung

Das OVG Rheinland-Pfalz hat sich im Urteil vom 23.01.2023 (Az.: 6 A 10646/22) auf die Klage von zwei Schlachtbetrieben mit der Genehmigung einer Entgeltliste nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes befasst.

Bodenschutzrechtliche Anordnung

Ohne Erfolg hat sich eine Eigentümerin als Zustandsstörerin gegen eine bodenschutzrechtliche Anordnung von Untersuchungsmaßnahmen gewehrt, die Müllablagerungen in einer stillgelegten Kiesgrube betrafen (BayVGH, Beschl. v. 16.01.2023, Az.: 24 ZB 22.1768.

Keine Weitergabe des EFB-Zertifikates

Ohne Erfolg blieb die Klage eines Speditionsunternehmers gegen eine Anordnung, mit der ihm die Weitergabe seines EFB-Zertifikates untersagt worden war (VG Berlin, Urt. v. 15.12.2022, Az.: 10 K 298/20).

„Alles-aus-einer-Hand-Prinzip“ bei der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Altkleidercontainern

Das VG Wiesbaden illustriert mit seinem Urteil v. 30.11.2022 (Az.: 7 K 506/19.WI) die Schwierigkeiten einer Kommune, der ungeregelten Aufstellung von Altkleidercontainern Herr zu werden.

Bodenaushub als Abfall

Bodenaushub, der im Rahmen eines Bauvorhaben anfällt, ist regelmäßig Abfall – auch wenn das Material nicht kontaminiert ist (EuGH, Urt. v. 17.11.2022, Az.: Rs. C-238/21, Rn. 38). Ausführlich zu dieser Entscheidung, vgl. unseren Beitrag vom 11.04.2023 (Rubrik: GGSC/ Kreislaufwirtschaftsrecht).

Lagerung von Altfahrzeugen

Das VG Schleswig hat mit Beschluss vom 14.10.2022 (Az.: 6 B 29/22) eine nach § 62 KrWG i.V.m. der Altfahrzeug-Verordnung ergangene Verfügung vorläufig für rechtmäßig befunden.

Gewerbeabfälle und Überlassungspflicht

Unterliegen gewerbliche Restabfälle der Überlassungspflicht? Jüngst hat sich das VG Trier im Rahmen einer gebührenrechtlichen Auseinandersetzung hierzu geäußert (Urteil v. 12.09.2022, Az.: 9 K 641/22.TR). Auch diese Entscheidung haben wir bereits ausführlich besprochen, vgl. unseren Beitrag vom 20.03.2023 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten).

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]