Verpflichtung zur Beseitigung von Containern

Altkleider-Container

Auch wenn dies nicht ausdrücklich angeordnet ist, kann sich die Verpflichtung zur Beseitigung der vom Sammler aufgestellten Altkleider-Container aus der von der zuständigen Behörde angeordneten Sammlungsuntersagung ergeben (BayVGH, Beschl. v. 07.07.2014, Az.: 20 CS 14.1179).


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Gaßner, Groth, Siederer & Coll.