Wichtige abfallrechtliche Entscheidungen bis 06/2021

Der vorliegende Beitrag enthält eine Auswahl von wichtigen, bis einschließlich Juni 2021 ergangenen abfallrechtlichen Entscheidungen in Kurzfassung. Hervorzuheben sind die Beschlüsse des OVG NRW zu Sicherheitsleistungen nach dem Verpackungsgesetz und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Widerruf von in der Abfallsatzung geregelten Entsorgungsausschlüssen.


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Sicherheitsleistungen nach VerpackG

In einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit mehreren Beschlüssen vom 04.06.2021 entschieden, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung von Sicherheitsleistungen rechtmäßig ist (20 B 937/20 u. a.). Die Systembetreiber müssen daher sofort die nach dem Verpackungsgesetz vorgesehene Sicherheitsleistung erbringen. Für das OVG war es für die Anordnung des Sofortvollzugs ausreichend, dass aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Systeme nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erheblicher Schaden für die Steuerzahler:innen entsteht. In unserem Beitrag am Donnerstag (15.07.2021, Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) stellen wir die Beschlüsse des OVG NRW ausführlich vor.

Widerruf von Entsorgungsausschlüssen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.03.2021 (Az.: 7 CN 1.20) entschieden, dass sich private Entsorgungsunternehmen nicht auf § 20 Abs. 3 Satz 3 KrWG berufen können, wenn sie Rechtsschutz gegen den Widerruf satzungsrechtlicher Entsorgungsausschlüsse begehren. Der örE ist demnach bei seiner Widerrufsentscheidung nicht verpflichtet, wirtschaftliche Interessen Dritter zu berücksichtigen. In unserem Beitrag am Dienstag (20.07.2021, Rubrik: GGSC/ Kreislaufwirtschaftsrecht) stellen wir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ausführlich vor.

Kosten für Einzug und Einlagerung von Alttextilcontainern

Das OVG Bremen hat die Festsetzung von Kosten und Gebühren für den Einzug und die Einlagerung von Alttextilcontainern in Höhe von über 18.000 € zulasten eines (einschlägig bekannten) Alttextilsammlers bestätigt (Beschl. v. 12.05.2021, Az.: 1 LA 80/19).

Richtlinien zur Aufstellung von Altkleidercontainern

Eine Gemeinde kann die generelle Versagung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet im Wege ermessenslenkender Richtlinien mit dem Ziel begründen, Verschmutzungen an Containerstandorten durch sachwidrige Müllentsorgungen Dritter präventiv zu unterbinden, um dadurch Personal- und Kostenaufwand für die Entsorgung solcher Verschmutzungen durch Gemeindemitarbeiter zu vermeiden. Der Erlass einer solchen ermessenslenkenden Richtlinie fällt in die Zuständigkeit des Gemeinderats und ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.04.2021, Az.: 5 S 1996/19).

Stadt lehnt Aufstellung eines Altkleidersammelcontainers zurecht ab

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung einer Stadt, die beantragte Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Altkleidercontainers auf einer Fläche für Altglas- und Altpapiercontainer abzulehnen, bestätigt (Urt. v. 01.03.2021, Az.: 8 B 21.646).

Zur Nichtigkeit von Abfallgebührensatzungen

Eine Abgabensatzung muss die wesentlichen Merkmale der Abgabe klar und berechenbar bestimmen, so dass erkennbar und vorhersehbar ist, was von dem Abgabenpflichtigen gefordert werden kann. Der Adressat der Satzung soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grund und unter welchen Voraussetzungen er abgabenpflichtig ist. Eine Abfallgebührensatzung erweist sich daher als nichtig, wenn die Abgabensatzung eine wesentliche Maßstabsbestimmung nicht enthält und die Entscheidung darüber dem Einzelfall überlassen bleibt, so das VG Magdeburg in den Leitsätzen zu seinem Urteil v. 27.04.2021 (Az.: 7 A 187/20).

Verbrauchsunabhängige Grundgebühr

Die Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (für den Bereich der Tierkörperbeseitigung) ist trotz Fehlens einer speziellen gesetzlichen Regelung nach baden-württembergischem Landesrecht zulässig (VGH BW, Urt. v. 23.04.2021, Az.: 2 S 2628/18).

Sicherheitsleistungen für Klärschlammanlagen

Eine Antragstellerin, die verschiedene Zwischenlager für Klärschlämme betreibt, hatte im einstweiligen Rechtsschutz keinen Erfolg gegen die nachträgliche Anordnung, mit der ihr unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgegeben worden war, anstelle der bisherigen Sicherheitsleistung in Höhe von 140.000 € nunmehr eine Sicherheitsleistung in Höhe von 316.000 € für ihre Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Klärschlämmen zu erbringen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07.06.2021, Az.: 11 S 16/21).

Zustandsstörerhaftung für vermietete Abfallcontainer

Der BGH hat sich mit der Reichweite der Haftung des Vermieters von Abfallcontainern befasst, die sich im Fall der Insolvenz auch auf die darin eingeworfenen Abfälle erstreckt (Urt. v. 26.03.2021, Az.: V ZR 77/20). Vgl. ausführlich zu dieser Entscheidung unser Beitrag vom 19.05.2021 (Rubrik: GGSC/ Organisation der Abfallwirtschaft).

Zweifel an der umweltgerechten Verwertung eines Abfallgemisches

Bei Zweifeln an der umweltgerechten Verwertung eines Abfallgemisches i.S.v. Nr. 1b) Anhang IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 spricht eine Vermutung für die Notifizierungspflicht. Derartige Zweifel an der umweltgerechten Verwertung eines Abfallgemisches sind bei einer Kontamination mit einem zugelassenen Störstoffanteil von bis zu 10% begründet. (VG Stuttgart, Urt. v. 04.03.2021, Az.: 14 K 3017/20).

Altfahrzeuge auf Grundstück

Ein Eigentümer wurde verpflichtet, die auf seinem Grundstück abgestellten Fahrzeuge zu entfernen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Sein hiergegen gerichteter Antrag im einstweiligen Rechtsschutz wurde vom VG Augsburg abgelehnt (Beschluss v. 01.03.2021, Az.: Au 9 S 20.2585).

Entsorgung von Bauschutt

Ohne Erfolg hat sich ein Kläger gegen die Verpflichtung zur Entfernung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Bauschuttmaterial aus mehreren Gebäudeabbrüchen sowie gegen eine Zwangsgeldandrohung gewandt (VG Augsburg, Urt. v. 08.02.2021, Az.: Au 9 K 20.1387).

Klimaklage gegen Unternehmen erfolgreich

Im Mai verurteilte das Bezirksgericht Den Haag Royal Dutch Shell, die CO2-Emissionen des Konzerns bis 2030 um 45% gegenüber dem Stand von 2019 zu reduzieren (Urt. v. 26.05.2021, Az.: C/09/571932 / HA ZA 19-379).

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]