Gemeinsam gärt es besser

Interkommunale Kooperation zur Verwertung von Bioabfall

Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg hat [GGSC] ein Gutachten zu den Kooperationsmöglichkeiten bei der Verwertung von Bioabfall erarbeitet. Das Gutachten wird den interessierten Landkreisen zur Kenntnis gegeben und dient als Grundlage für die Auswahl, Erneuerung und Optimierung der Kooperation bei der Verwertung von Bioabfällen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

 

Das Gutachten wurde durch [GGSC] im Rahmen der vom Ministerium ins Leben gerufenen „Plattform Bioabfall“ erstellt und behandelt unterschiedliche Möglichkeiten der Kooperation.

Modelle der interkommunalen Kooperation

Im Rahmen des Gutachtens werden unterschiedliche Möglichkeiten der Verwirklichung einer Kooperation bei der Verwertung von Bioabfall aufgezeigt.

In Betracht kommt zunächst die Kooperation bei der Ausschreibung von Verwertungsleistungen am offenen Markt. Mehrere Kommunen können entweder gemeinsam oder durch Einzelverträge im Rahmen eines gemeinsamen europaweiten Ausschreibungsverfahrens die Vorteile einer Nachfragebündelung nutzen.

Eine Kooperation kann auch durch ein PPP-Modell erfolgen, bei dem kommunale und private Partner eine gemeinsame Anlage errichten und die Bioabfälle in dieser Anlage verwerten.

Weiterhin sind Modelle denkbar, bei denen eine Kooperation nur direkt zwischen zwei oder mehreren Kommunen erfolgt. In Betracht kommt dabei insbesondere eine Aufgabenübertragung der Verwertung von Bioabfall an eine andere Kommune durch den Abschluss einer Zweckvereinbarung oder durch ein anderes geeignetes Rechtsinstrument. Dabei kann optional auch eine Rücknahme von Reststoffen (etwa Kompost oder Störstoffe) ebenso vereinbart werden wie ein Austausch von weiteren Abfällen anderer Art.

Schließlich können mehrere kommunale Partner auch gemeinsam eine Anlage errichten und betreiben. Die Verwertung der Bioabfälle aus den beteiligten Kreisen erfolgt dann in dieser gemeinsamen Anlage.

Berührte Rechtsgebiete

Im Rahmen der rechtlichen Prüfung sind insbesondere das Vergaberecht, das Kartellrecht und das Kommunalrecht zu beachten. Weiter sind steuerliche und gebühren- sowie preisrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Vergaberechts stellt sich dabei die Frage, ob und in welchen Modellen die Kooperation vergabefrei entweder als Inhousegeschäft oder als interkommunale Kooperation erfolgen kann.

Bei der Prüfung des Kartellrechts muss die Frage beantwortet werden, ab welcher Nachfragebündelung eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung auftritt. Im Kommunalrecht ist die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit ebenso wie mögliche Organisationsformen der interkommunalen Kooperation zu prüfen.

Aus steuerrechtlicher Sicht ist insbesondere die Frage von Belang, in welchen Fällen von einer Umsatzsteuerpflicht der erbrachten Leistungen auszugehen ist. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Aufwendungen auch im Rahmen einer Gebührenkalkulation ansatzfähig sind.

Fazit

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sämtliche eingangs genannten Modelle umsetzbar sind. Die geprüften Rechtsgebete setzen dabei für die Gestaltung im Einzelfall grenzen. Es muss daher bei der Anwendung der Ergebnisse des Gutachtens auf die konkreten Gegebenheiten im Einzelfall geachtet werden. Im Gutachten werden abschließen Musterverträge für die Realisierung der interkommunalen Kooperation zur Verfügung gestellt.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll.