Backhaus: „Ausbau neuer Nitratmessstellen läuft auf Hochtouren“

Der Landtag debattierte heute über die Forderung der FDP, das Ausweisungsmessnetz zur Charakterisierung von nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten auszubauen.


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Dazu sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Diese Forderung ist abzulehnen. Mit dem Ausbau des Landesmessnetzes haben wir 2016 begonnen. Die Messstellen, die von Landwirtinnen und Landwirten zur Verfügung gestellt werden, können seither ins Landesmessstellenetz übernommen werden. Es wird also schon praktiziert, worauf der Antrag abzielt. Es bedarf keiner neuen Forderung. Schon aus den Vorgaben der AVV Gebietsausweisung folgt eine rechtliche Verpflichtung, das Messnetz auf die für ein geostatistisches Verfahren erforderliche Dichte auszubauen.

Eine weitere Forderung nach Schaffung finanzieller Anreize zum Bau neuer Nitratmessstellen durch Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Dritte ist aus den folgenden Gründen abzulehnen:

  1. Die repräsentative Überwachung des Grundwassers ist gemäß Artikel 5 Absatz 6 NitratRL eine hoheitliche Aufgabe.
  2. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass eine von Dritten gebaute Messstelle ins Landesmessnetz übernommen wird, wenn diese den Anforderungen an eine Landesmessstelle entspricht und sie insbesondere dazu beiträgt, ohnehin notwendige Neubauten im Grundwasserkörper zu ersetzen.
  3. Und es besteht nach wie vor auch die Möglichkeit für betroffene Landwirtschaftsbetriebe, im Rahmen der Planungen vor Einrichtung einer neuen Messstelle proaktiv mit dem LUNG beziehungsweise dem jeweiligem StALU zur Standortauswahl zu kommunizieren“, so der Minister.

Er fügte hinzu: „Substanziell weiterbringen würde es uns, wenn der Bund beginnt, zusammen mit den Ländern die bislang geltenden Maßnahmen zu überarbeiten – Betriebe, die für den genutzten Standort vertretbare Stickstoffsalden hinterlassen, sollten dann von bestimmten Auflagen ausgenommen werden. Die EU-Kommission hat sich hierfür offen gezeigt. Dies setzt voraus, dass die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Daten zukünftig digital erfassen und für behördliche Auswertungen bereitstellen (Stichwort: HIN – Herkunft- und Identifikationssystem Nährstoff und Pflanzenschutzmittel). Speziell in Wasserschutzgebieten ist es mir ein Anliegen, dass dort wirtschaftende Betriebe in Kooperation mit dem Wasserversorger freiwillig Maßnahmen durchführen, die das Grundwasser als Ressource für das Trinkwasser besonders schützen. Schließlich geht es um die Grundlage allen Lebens.“

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