„ERP Nachhaltige Gründungen“ soll Ende 2024 kommen

Wirtschaft — Antwort — hib 915/2023

Bei dem Programm „Grüne Gründungen“ handelt es sich nach Angaben der Bundesregierung in einer Antwort (20/9446) auf eine Kleine Anfrage (20/9103) der AfD-Fraktion um einen alten Arbeitstitel eines neuen Programmes.


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Diese befinde sich derzeit in der Konzeptionsphase und soll voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2024 unter dem Namen „ERP Nachhaltige Gründungen“ eingeführt werden.

Hiermit sollen Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen, die jünger als fünf Jahre sind und deren angebotene Produkte, Dienstleistungen oder Technologien einen Beitrag zu den Zielen der „Green Economy“ leisten, antragsberechtigt sein.

Unter den Zielen der „Green Economy“ versteht die Bundesregierung, dass die Nachhaltigkeit als zentraler Zweck im Geschäftsmodell verankert ist oder dass Gründungen nachhaltig wirtschaften wollen. „Um diese für die Transformation der deutschen Wirtschaft wichtige Teilgruppe stärker zu unterstützen, sind attraktivere Förderkonditionen als beim bestehenden Programm ERP-Gründerkredit - StartGeld geplant“, heißt es in der Antwort.

Für das neue Programm seien keine Haushaltsmittel vorgesehen. Aus dem ERP-Sondervermögen solle eine Zinsverbilligung für die Gründungen erfolgen. Hierfür sei ein Förderkreditvolumen von 100 Millionen Euro im Jahr 2024 eingeplant. Die Förderkonditionen stünden jedoch noch nicht final fest, da sich das Programm aktuell in der Konzeptions- und Kalkulationsphase befinde.

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