Verpackungssteuer vor Gericht
Die Stadt Tübingen ist vor dem VGH Baden-Württemberg mit dem Versuch gescheitert, eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen (Urt. v. 29.03.2022, Az.: 2 S 3814/20). Unter verschiedenen – insb. verfassungs-, steuer- und abfallrechtlichen – Aspekten sprach das Gericht der Stadt das Recht bzw. die Zuständigkeit dafür ab, eine kommunale Verpackungssteuer erheben zu können. Geklagt hatte ein Schnell-Restaurant am Rande der Stadt, das u.a. den Konsum seiner Take-Away-Gerichte außerhalb der Stadt gegen die lokale Steuer ins Feld führte.
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