[GGSC] vor dem Bundesverwaltungsgericht: Emissionshandel bei Abfallverbrennung
Die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen hängt bei Wärmelieferungen von emissionshandelspflichtigen Anlagen davon ab, ob die Wärme liefernde Anlage im bevorstehenden Zuteilungszeitraum emissionshandelspflichtig ist. Unerheblich ist, ob sie im vergangenen Bezugszeitraum emissionshandelspflichtig war, auch wenn sich die Höhe der Zuteilung nach der Produktionsmenge in diesem Zeitraum richtet. So könnte der Leitsatz der Entscheidung lauten, die [GGSC] in der mündlichen Verhandlung des BVerwG am 18.03.2021 für die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) erstritt.
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