[GGSC]-Rechtsanwält:innen erstreiten verpackungsrechtlichen Erfolg für das Land Baden-Württemberg
Das VG Stuttgart hat am 08.12.2022 drei Klagen der Systeme gegen die Erhebung einer Sicherheitsleistung nach dem Verpackungsgesetz abgewiesen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hatte, wie mehrere andere Landesbehörden, Sicherheitsleistungen nach § 18 Abs. 4 VerpackG festgesetzt. Einige Systeme haben diese Bescheide beklagt und sind vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos geblieben. Die [GGSC]-Rechtsanwält:innen Viezens und Oswalt haben das Ministerium vertreten.
Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen