Streit mit Systembetreibern: Fälligkeit von Rechnungen bei Streit über Teilbeträge
Es kommt vor, dass zwischen Vertragsparteien eine Forderung der Höhe nach im Streit steht. Beispielsweise bestreiten Systembetreiber gegenüber örE, bestimmte Teilbeträge der Mitbenutzungsentgelte oder Verwertungskosten zu schulden, für die eine Zahlungsverpflichtung aus Anlage7 der Abstimmungsvereinbarung besteht. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der örE Entgeltanpassungen für Leistungen der PPK-Erfassung fordert, die die Systembetreiber nicht akzeptieren wollen. Mitunter wird dann vom Systembetreiber die Begleichung der Gesamtforderung – und nicht nur des streitigen Teilbetrags – verweigert. Wie ist in einer solchen Situation vorzugehen?
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