VG Gießen bestätigt: Systeme sind – unabhängig vom eigenen Stimmverhalten – bei 2/3-Mehrheit an Abstimmungsvereinbarung gebunden
Die Abstimmungsvereinbarung ist auch für diejenigen Systeme verbindlich, die mit einer 2/3-Mehrheit von den anderen Systemen überstimmt worden sind. Alle Systeme sind daher verpflichtet, die vereinbarten Mitbenutzungsentgelte zu zahlen. Das hat das VG Gießen am 09.08.2022 (Az.: 6 K 2794/21.GI) entschieden.
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