VG München: Umstellung von Bringsystem zu Holsystem mittels gelber Tonne per Rahmenvorgabe rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht München hat am 25.05.2023 die Klage eines Systems gegen eine Rahmenvorgabe abgewiesen (Az.: M 17 K 21.1509).


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Entscheidung des Verwaltungsgerichtes

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm (AWP) hatte den Systemen die Einführung der Tonnensammlung im Holsystem im 14-täglichen Entsorgungsrhythmus vorgegeben. Die Erfassung von LVP erfolgte bisher über die Wertstoffhöfe des AWP. Die Bürger sammelten die LVP-Abfälle in gelben Säcken und brachten diese zum Wertstoffhof. Um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der LVP-Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen, beabsichtigte der AWP die LVP-Erfassung auf ein Holsystem mittels Tonnen umzustellen. Da eine einvernehmliche Umsetzung scheiterte, erließ der AWP eine Rahmenvorgabe. Mehrere Systeme beklagten die Bescheide.

Der AWP hatte bei Erlass die sofortige Vollziehung der Rahmenvorgabe angeordnet. Eine unmittelbare Vollstreckung war jedoch nicht möglich, da die Gerichte in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ablehnten. Nun ist durch eine Entscheidung in der Hauptsache bestätigt: Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kann den Systemen die Umstellung von einem Bringsystem auf ein Holsystem mittels gelber Tonnen per Rahmenvorgabe vorgeben.

[GGSC]-Anwält:innen Linus Viezens und Ida Oswalt kommentieren die Entscheidung:

„Es ist erfreulich, dass die Zulässigkeit der Umstellung der LVP-Erfassung vom Bringsystem zum Holsystem mittels gelber Tonnen nun gerichtlich bestätigt wurde. Die Entscheidung gibt den

öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern mehr Sicherheit bei dem Erlass von Rahmenvorgaben.“

Die Systeme hatten u.a. vorgetragen, die LVP-Sammlung im Holsystem mittels gelber Tonnen sei nicht geeignet, um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen. Durch die Tonnensammlung im Holsystem stiegen die Fehlwürfe. Weiterhin sei die Befolgung der Rahmenvorgabe für die Systeme wirtschaftlich unzumutbar. Diesen Vortrag wies das Verwaltungsgericht München zutreffend zurück. Die Entscheidung gibt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Sicherheit bei der Umstellung der verbliebenen Bringsysteme auf Holsysteme mittels gelber Tonne.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]