Angemessenheit des Preises
Auskömmlichkeitsprüfung – nur der Gesamtpreis zählt!
Die Rechtsprechung hat in der jüngeren Vergangenheit, die Pflicht zur Durchführung einer Auskömmlichkeitsprüfung im Rahmen eines Vergabeverfahrens zunehmend verschärft. Bei der Frage der Angemessenheit eines Preises kommt es dabei grundsätzlich nur auf einen Vergleich des Gesamtpreises und nicht auf ggf. stark abweichende Einzelpositionen an.
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