Hinweis: Sonderregelungen zur Ausschreibung von Leistungen, die infolge des Ukraine-Kriegs nötig werden
An dieser Stelle sei ergänzend darauf hingewiesen, dass in den einzelnen Bundesländern mittlerweile als „Verfahrenserleichterung“ Sonderregelungen für die Ausschreibung von Leistungen, die infolge des Ukraine-Kriegs nötig werden, getroffen wurden (z.B. Unterbringung von Geflüchteten etc., aber auch ganz allgemein Sektorentätigkeit, so z.B. in Niedersachsen). Zumeist werden zum einen Schwellenwerte erhöht, zum anderen Verhandlungsverfahren unter erleichterten Voraussetzungen für zulässig gehalten.
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