Vorsicht: Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben seit 01.01.2022
Seit dem 01.01.2022 gelten neue Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergaben nach den hierfür geltenden Regelungen, v.a. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der VOB/A für europaweite Ausschreibungen (EU VOB/A) und der Vergabeverordnung (VgV).
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