Ab dem 01.01.2021 kann es teuer werden…
…wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (fortan: jPöR) im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit entgeltliche Leistungen für eine andere jPöR erbringt und die gegenüber dem Finanzamt erklärte Verlängerungsoption zur Weiteranwendung des ehemaligen § 2 Abs. 3 UStG (grundsätzliche Umsatzsteuerfreiheit von jPöR) ausläuft.
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