BMF plant die Streichung der Stromsteuerbefreiung für Biomasse, Klär- und Deponiegas

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 08.04.2024 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht u.a. vor, Biomasse, Klärgas sowie Deponiegas gänzlich aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 StromStG zu streichen.


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Was wäre die Folge?

Die Streichung hätte zur Folge, dass die Steuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern zum Selbstverbrauch nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG für Biomasse, Klärgas sowie Deponiegas nicht mehr greifen würde. Betroffen wären Verwertungsanlagen, die aus Abfällen, Biogas, Klärgas oder Deponiegas Strom zum Selbstverbrauch erzeugen.

Die Verbändeanhörung zu dem Referentenentwurf lief bis 26.04.2024. Es bleibt abzuwarten, wie heftig die Reaktion der Abfallwirtschaftsverbände ausgefallen ist und ob der Gesetzgeber diese zum Anlass nehmen wird, die geplanten Änderungsregelungen noch einmal zu überarbeiten.

Wir halten Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]