Veranstaltungen in Schulen und Kindergärten als Maßnahmen der Abfallberatung

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger führen die verschiedensten Maßnahmen der Abfallberatung durch, wie zum Beispiel die Beratung vor Ort oder das Herausgeben des Abfallratgebers. Zahlreiche öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger führen darüber hinaus in Schulen und Kindergärten Veranstaltungen zu den Themen Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch.


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Abfallberatung i.S.d. § 46 KrWG

Auch diese Veranstaltungen unterfallen dem Begriff der Abfallberatung im Sinne des § 46 KrWG. Dieser Regelung zufolge ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabe in Selbstverwaltung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zu informieren und zu beraten. Um eine lokale und praxisorientierte Information und Beratung der Nutzer der öffentlichen Einrichtung zu gewährleisten, kann sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verschiedenster Mittel bedienen. Die Durchführung von Informationsveranstaltungen, u. a. in Bildungseinrichtungen, wird dabei in der Literatur regelmäßig als denkbare Variante zur Erfüllung dieses Informationsauftrages angesehen.

Gebührenansatzfähigkeit von Maßnahmen der Abfallberatung

Ob und in welchem Umfang Maßnahmen der Abfallberatung gebührenansatzfähig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Die Landesgesetzgeber haben zumeist in den Landesabfallgesetzen, zum Teil aber auch in den Kommunalabgabengesetzen entsprechende ausdrückliche Regelungen getroffen.

[GGSC] verfügt über eine hohe Expertise in der Beratung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu Fragen der Organisation der kommunalen Abfallwirtschaft.

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll