GGSC - Kreislaufwirtschaftsrecht [GGSC]
Zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes
Die Umsetzung des VerpackG ist als Herausforderung erkannt. Auf Seiten der örE gibt es einen großen Informations- und Erörterungsbedarf. [GGSC] und die Akademie Dr. Obladen haben im September/Oktober gemeinsam drei Fachveranstaltungen mit fast 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Münster, Berlin und Stuttgart durchgeführt. Die nächste Fachveranstaltung wird am 07.02.2018 in Nordrhein-Westfalen stattfinden.
Das VerpackG ist zwar verkündet, die Verpackungsverordnung bleibt jedoch noch in wesentlichen Teilen bis Ende 2018 in Kraft
Nach § 6 Abs. 4 VerpackV sind Abstimmungsvereinbarungen zwischen einem Systembetreiber und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorgesehen. Bei der Durchführung bzw. nach Kündigung dieser Abstimmungsvereinbarungen treten zwischen den Parteien aber häufig Streitigkeiten auf.
Notwendigkeit der Überprüfung von Straßenreinigungsverordnung und Straßenreinigungsgebührensatzungen
Das VG Göttingen und das OVG Lüneburg haben sich in mehreren Urteilen mit Fragen der Straßenreinigung befasst und die bisherigen Anforderungen an die Ausgestaltung von Straßenreinigungsverordnungen und Straßenreinigungsgebührensatzungen zum Teil geändert, zum Teil konkretisiert (Urteile des VG Göttingen vom 17.04.2012 (Az. 3 A 389/10), 25.07.2014 (Az. 3 A 305/13) und 22.03.2016 (Az. 3 A 226/15) sowie des OVG Lüneburg vom 16.02.2016 (Az. 9 KN 288/13)). Die straßenreinigungspflichtigen Kommunen müssen ihre kommunale Rechtssetzung überprüfen und ggf. an die Rechtsprechung des OVG Lüneburg anpassen.
Das OVG Rheinland-Pfalz hat die Anforderungen an den Nachbarschutz konkretisiert
Die Kläger hatten im Wege einer Nachbarklage vor dem VG Mainz die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer solchen Anlage angefochten. Ihren Antrag auf Zulassung der Berufung hat das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 13.12.2016 (Az.: 8 A 10599/16.OVG) abgelehnt.
Untätigkeitsklage kann erhoben werden
Wird über einen Widerspruch – oder den Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts, wie z.B. auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis – nicht entschieden, kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine Untätigkeitsklage erhoben werden. Aus behördlicher Sicht ist insoweit auch aus Kostengründen Vorsicht geboten.
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Die in § 8 Abs. 3 KrWG enthaltene Heizwertklausel soll gestrichen werden, wie aus einem noch nicht abschließend unter den Bundesministerien abgestimmten Referentenentwurfs eines 2. Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Stand: 18.03.2016) hervorgeht. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Heizwertklausel am Tag nach der Verkündung des Änderungsgesetzes außer Kraft tritt.
Frage nach dem zulässigen Rechtsweg
In drei aktuellen Entscheidungen haben sich das LG Mühlhausen sowie das OVG NRW mit der Frage nach dem zulässigen Rechtsweg für die sich aus der Miterfassung von PPK-Verkaufsverpackungen durch den örE ergebenden gegenseitigen Ansprüche von örE und Systembetreiber befasst (LG Mühlhausen: Beschluss vom 08.12.2015, Az.: 3 O 443/13, OVG NRW: Beschlüsse vom 02.11.2015, Az.: 20 A 2105/12 und 20 A 2106/12).
Insbesondere aufgrund europarechtlicher Vorgaben der Richtlinie 2013/56/EU wurde das Batteriegesetz noch im Jahr 2015 geändert
Zentrales Anliegen der Batterie-Richtlinie war eine Verschärfung der Vorgaben zum Inverkehrbringen von quecksilberhaltigen Knopfzellen und cadmiumhaltigen Gerätebatterien und -akkus aus schnurlosen Elektrowerkzeugen. Diese werden nun in § 3 BattG umgesetzt.
Änderung der „R 1 Formel“ um Klimakorrekturfaktor
Die Überlassungspflicht für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen nach dem KrWG richtet sich zentral danach, ob diese Abfälle verwertet oder beseitigt werden, also nach der Art des anvisierten Entsorgungsweges. Werden Abfälle verbrannt, ist von einer Verwertungsmaßnahme nach den Vorgaben des Europäischen Abfallrechts, die in das KrWG übernommen wurden, grundsätzlich nur dann auszugehen, wenn diese eine Hauptverwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung erfahren.
ElektroG
Der Kläger, der u. a. gewerbliche Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen durchführt, hatte im Jahr 2012 Elektro-Altgeräte an ein Unternehmen geliefert, das nicht über die hierfür notwendige Zertifizierung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verfügte. Die Beklagte hatte dem Kläger daraufhin mit Anordnung vom 07.03.2012 den weiteren Transport von Altgeräten, die unter das ElektroG fallen, ohne Genehmigung nach der Transportgenehmigungsverordnung (TgV) und Nachweise nach Nachweisverordnung (NachwV) untersagt.
Das Landgericht Köln hat ein Entsorgungsunternehmen verurteilt
Das Landgericht Köln hat ein Entsorgungsunternehmen verurteilt, einem Systembetreiber Auskunft zu erteilen, welche Erlöse es aus der Vermarktung von PPK erzielt hat (Urteil v. 06.11.2015, Az.: 90 O 10/15). Ferner hat es mit dem Urteil „festgestellt“, dass das Entsorgungsunternehmen verpflichtet sei, der Klägerin „im Jahr 2015 und danach erfasste Verkaufsverpackungen aus PPK in dem Umfang zur eigenen Verwertung herauszugeben, wie dies der kalenderquartalsmäßig von der Clearingstelle festgestellten Mitbenutzungsquote bzw. Systemquote des Systembetreibers“ entspreche.
Zum Hangschutz dienende bepflanzte Altreifen sind kein Abfall im Sinne des KrWG
Das VG Neustadt a. d. Weinstraße hat mit Urteil vom 11.09.2015 – Az.: 4 K 162/15.NW – entschieden, dass zum Hangschutz dienende bepflanze Altreifen bei Fehlen einer tatsächlichen objektiven Entledigungshandlung nicht als Abfall im Sinne des KrWG zu qualifizieren sind.
VG München:
Eine Gemeinde ist vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München mit seinem Verlangen nach einer Anpassung der Systembeschreibung von einem 30-tägigen Sammelrhythmus der gelben Säcke zu einem 14-tägigen Sammelrhythmus gescheitert. Das VG München hat mit entsprechendem Urteil vom 30.07.2015 (Az.: M 17 K 14.5813) entschieden, dass der örE eine solche einseitig belastende Änderung der Systembeschreibung vom beklagten Systembetreiber jedenfalls nicht ohne adäquate Gegenleistung beanspruchen könne.
Hohe Anforderungen für Nachweise
Mit einer Eilentscheidung vom 11.02.2015 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 9 L 1448/14) eine Konkretisierung zum Themenkomplex der Rücknahme von Verkaufsverpackungen über die sog. „Branchenlösung“ vorgenommen.
Novelle
Bereits im letzten Jahr hat das Bundesumweltministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG) vorgelegt. Eine Novellierung war im Zuge der Änderung der EU-Batterierichtlinie notwendig geworden und ist bis zum 01.07.2015 umzusetzen. Die Neufassung des BattG liegt nunmehr der EU-Kommission zur Notifizierung vor.
Zur Dauer der Optierungsperiode
Bekanntermaßen dient das ElektroG der Umsetzung der Herstellerverantwortlichkeit und gibt dabei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach Sammlung im Grundsatz die Bereitstellung aller Altgeräte zur Abholung durch die Hersteller auf. Daneben räumt § 9 Abs. 6 ElektroG den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern aber die Möglichkeit ein, über Altgeräte unter den dort genannten Bedingungen mengenmäßig und zeitlich beschränkt zum Zwecke der Eigenvermarktung zu verfügen.
Zahlungsanspruch des kommunalen Entsorgers bestätigt- kein Eigentum Systembetreiber
Wird ein Vertrag über die Mitbenutzung der kommunalen PPK-Entsorgung durch Kündigung beendet, aber das Erfassungssystem vom Systembetreiber weiter genutzt, hat der kommunale Entsorger einen Zahlungsanspruch nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag.
Zustands- oder Handlungsstörer – Unterscheidung nicht immer möglich
Die Störerauswahl bereitet gerade im Abfallrecht immer wieder Probleme. Eine aktuelle Entscheidung des VG Ansbach vom 28.01.2015 verdeutlicht, dass hier besondere Sorgfalt der Untersagungsbehörde im Rahmen der Dokumentation der Gefahrenabwehr gefordert ist.
Streichung der Heizwertklausel
Die sogenannte Heizwertklausel soll entfallen, berichtet der BDE unter Verweis auf angebliche Pläne der Bundesregierung. Die in § 8 Abs. 3 KrWG geregelte Klausel sieht die Annahme vor, dass die „energetische Verwertung einer stofflichen Verwertung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KrWG gleichrangig ist, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt“.
Anpassungsbedarf auch für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Am 11.3.2015 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Novellierung des ElektroG beschlossen. Dem schließt sich nun das Gesetzgebungsverfahren an. Vorbehaltlich etwaiger Änderungen, die dabei ggf. noch beschlossen werden, können künftig nicht nur gesteigerte Pflichten auf den Handel zukommen, der unter bestimmten Umständen ausdrücklich zur Rücknahme von Altgräten verpflichtet sein soll (vgl. dazu Beitrag vom 12.3. unter der Rubrik Tagesanzeiger).
Begriff des Abfallerzeugers
Mit dem Begriff des Abfallerzeugers i.S.d. § 3 Abs. 5 KrW-/AbfG hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.10.2014 (Az.: 7 C 1.13) ausführlich auseinandergesetzt. Die Klägerin war als Abfallerzeugerin für die Beseitigung von Löschwasser in Anspruch genommen worden, das aufgrund der zugesetzten Mittel und durch betriebliche Stoffe verunreinigt und als Abfall zur Beseitigung einzustufen war.