GGSC - Kreislaufwirtschaftsrecht [GGSC]
Getrennt-Sammlung ab 01.01.2015
Nach § 11 Abs. 1 KrWG sind seit dem 01.01.2015 überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln. Diese Verpflichtung besteht nicht uneingeschränkt, sondern steht unter einem Erforderlichkeitsvorbehalt. Dieser Erforderlichkeitsvorbehalt nimmt Bezug auf die Erfüllung der Verwertungspflichten nach § 7 Abs. 2 – 4 KrWG und die Anforderungen an die Rangfolge und Hochwertigkeit von Verwertungsmaßnahmen nach § 8 Abs. 1 KrWG.
OLG Stuttgart bestätigt: Kein Eigentum der Systembetreiber
Systembetreiber erlangen kein Eigentum an Verpackungen, die über eine kommunale Sammlung miterfasst werden. Bereits im Januar konnte [GGSC] für seine Mandantschaft ein entsprechendes Urteil des LG Ravensburg erwirken. Diese seit Langem von [GGSC] vertretene Rechtsauffassung ist nun abermals durch das OLG Stuttgart mit Berufungsurteil vom 28.10.2014 (Az.: 12 U 28/14) bestätigt worden.
Einführung der Biotonne und Satzungsanpassung
Hat sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entschlossen, die Biotonne rechtzeitig zum 01.01.2015 einzuführen, gilt es, die Satzungslage rechtzeitig an diese Neuerung anzupassen. Naturgemäß bedeutet dies, dass die Kommune sich vorher über die Rahmenbedingungen der Einführung bereits vergewissert hat.
PPK-Verträge und Systembetreiber
Die existenzielle (Dauer-)Krise der Systembetreiber, die acht Monate nach Beginn des Kalenderjahres stolz verkünden, eine Verständigung über die Finanzierungslücke für 2014 gefunden zu haben, sollte auch erneuter Anlass für operativ tätige Kommunen sein, ihre PPK-Verträge mit den Systembetreibern zu prüfen.