GGSC - Kreislaufwirtschaftsrecht [GGSC]

Am 1. August treten die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft – also die beiden wichtigsten Teile der sog. „Mantelverordnung“. In unserem Beitrag stellen wir dar, dass die neuen Regeln grundsätzlich auch bei laufenden Vorhaben anzuwenden sind, welche Übergangsregeln es gibt und wie es um die Realisierung bereits laufender bzw. genehmigter Projekte abweichend von den neuen Regeln steht.

 Berlin, 17.07.2023

Am 01.08.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft; neben der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist die EBV Kernstück der sog. „Mantelverordnung“. Von diesem Zeitpunkt an ist die EBV auf die Wiederverwendung von mineralischen Abfällen und Nebenprodukten in technischen Bauwerken anzuwenden. Die EBV löst damit die – teils unterschiedlichen – Regelungen der Bundesländer ab, die ihre Vollzugspraxis seit langem an der LAGA-Mitteilung 20 („Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen“), kurz: „LAGA M20“ orientiert haben. Die Ablösung der LAGA M20 durch die neue EBV bedingt auch Änderungen an der Schnittstelle zur Beseitigung und Verwertung von mineralischen Abfällen auf Deponien.

 Berlin, 07.06.2023

Im 2. Quartal des Jahres 2024 soll die nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) im Bundeskabinett beschlossen werden. So jedenfalls die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Als ein zentraler Baustein hat die Beteiligung von Stakeholdern mit der Auftaktveranstaltung zu einem Verbändedialog am 20. April dieses Jahres begonnen. Wie Bundesumweltministerin Steffi Lemke dort betonte, soll zirkuläres Wirtschaften künftig Treiber für Umwelt-und Klimaschutz werden. Den Rahmen dafür soll die NKWS bilden.

 Berlin, 10.05.2023

Seit dem 13.04.2023 ist die von [GGSC] miterarbeitete Planungshilfe zur Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung im Land Brandenburg auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) verfügbar.

 Berlin, 08.05.2023

Der EuGH setzt seine Rechtsprechung zum weit gefassten Abfallregime und Abfallbegriff fort. Nun hat er sich eingehend mit Bodenaushub befasst. Bauabfälle stehen kurz vor dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 auch im Fokus neuer Vollzugsregeln in den Bundesländern. 

 Berlin, 11.04.2023

Handelt es sich bei Klärschlamm noch um Abwasser oder aber schon um Abfall? Erneut gilt es, von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.06.2022, Az.: 7 C 3.21) zu berichten.

 Berlin, 20.02.2023

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat entschieden, dass Autowracks, die allein dem Ausbau von Ersatzteilen dienen sollen, Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG schon unter Zugrundelegung des objektiven Abfallbegriffs nach § 3 Abs. 4 KrWG darstellen. Zudem beginnt die Verjährung bei unerlaubtem Lagern von Abfällen, sobald die Tathandlung vorgenommen wurde (Beschluss v. 27.01.2022 – 202 ObOWi 80/22). 

 Berlin, 19.10.2022

Der Einwegkunststofffonds nimmt die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte finanziell in die Pflicht. Sie müssen sich künftig an den Kosten des Littering, der Behandlung der Abfallprodukte und an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Die vereinnahmten Gelder sollen an Anspruchsberechtigte, zu denen u.a. die örE gehören, ausgeschüttet werden. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Der betr. Gesetzentwurf ist bereits in Brüssel notifiziert worden und soll Ende September durch das Kabinett. Passend hierzu richtet [GGSC] gemeinsam mit dem VKU und der Akademie Dr. Obladen am 27.09.2022 eine prominent besetzte Online-Fachkonferenz aus, zu der wir Sie herzlich einladen.

 Berlin, 07.09.2022

Zum Thema Klimaschutz durch Kreislaufwirtschaft wird Rechtsanwalt Prof. Hartmut Gaßner auf der VKU-Landesfachtagung NRW vortragen, die am 23. und 24.08.2022 in Münster stattfindet. Es geht ihm darum, eindringlich auf die Klimakrise hinzuweisen und deutlich zu machen, wie klein das Restbudget für Deutschland noch ist, wenn man das 1,5 Grad-Ziel nicht aus den Augen verlieren will. Die Abfallwirtschaft im engeren Sinne konnte zur CO2-Reduzierung, insbesondere durch die Einstellung der Deponierung bereits beitragen. Allerdings sind noch viele Emissionen mit der Abfallverbrennung verbunden. 

 Berlin, 22.08.2022

Durch die letzte umfassende Novelle des KrWG wurden die Getrenntsammlungspflichten für örE neu geregelt (§§ 9, 20 Abs. 2 KrWG). Das Thema beschäftigt seither viele örE bundesweit – was sich auch im erhöhten Interesse und Diskussionsbedarf auf dem vergangenen [GGSC] Infoseminar gezeigt hat. 

 Berlin, 13.07.2022