GGSC

§ 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV ermöglicht es dem öffentlichen Auftraggeber im Falles des Vorliegens von ausschließlichen Rechten, wie dem Urheberrecht, Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Das OLG München hat entschieden, dass die Vorschrift dem Architekten als Urheber eines geschützten Bauwerks keinen Anspruch auf Direktvergabe an ihn vermittelt. § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV ist nicht bieterschützend (OLG München, Beschluss vom 28.09.2020 – Verg 3/20).

 Berlin, 25.10.2021

Inwiefern unterliegen Kleingartengrundstücke einem Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung und welche Anforderungen stellt das sachsen-anhaltinische Landesrecht an die Bestimmtheit von Gebührenmaßstabsregelungen in der Abfallgebührensatzung sowie an die Ermittlung von Einwohnergleichwerten? Das VG Magdeburg hat sich mit Urteil vom 27.04.2021 (Az.: 7 A 187/20) hierzu geäußert.

 Berlin, 20.10.2021

Das neue Gesetz zur Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge verpflichtet öffentliche Auftraggeber grundsätzlich, für alle seit 2. August 2021 veröffentlichten Ausschreibungen nicht nur beim geplanten Einkauf bestimmter PKW und leichter Nutzfahrzeuge, sondern auch von Bussen und LKW der genannten Klassen (z.B. M1, M2 oder N1 für leichte Nutzfahrzeuge, M 3, N2 oder N3 für schwere Nutzfahrzeuge bzw. LKW) eine Mindestquote an „sauberen“ Fahrzeugen sicherzustellen.

 Berlin, 18.10.2021

Der in jüngster Zeit recht hohe Papierpreis hat wieder zu einer Zunahme gewerblicher Sammlungsaktivitäten geführt. ÖrE sollten daher kontrollieren, ob durchgeführte Sammlungen angezeigt sind und angezeigte Sammlungen innerhalb der mitgeteilten Mengen bleiben. Andernfalls bedarf es einer (neuen) Anzeige und der Einhaltung einer Wartefrist von 3 Monaten gem. § 18 Abs. 1 KrWG. Die Vorschrift ist im Übrigen auch umfassend bußgeldbewehrt (vgl. § 69 Abs. 2 Nr. 1 KrWG).

 Berlin, 13.10.2021

Seit dem 07.09.2021 gilt nun auch in Rheinland-Pfalz die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Genau vier Jahre und sieben Monate nachdem die UVgO im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, die den bisherigen 1. Abschnitt der VOL/A für die Vergabe von Dienst- und Lieferaufträgen des Bundes unterhalb der Schwellenwerte ablösen soll. Auf Landesebene gilt die UVgO aber nicht automatisch, sondern muss jeweils durch Anpassung der jeweiligen haushaltsrechtlichen Vorschriften gesondert in Kraft gesetzt werden. Mit Rheinland-Pfalz sind nun 14 der 16 Bundesländer diesen Schritt gegangen. Kurz zuvor, zum 01.09.2021, hatte auch Hessen die UVgO für anwendbar erklärt.

 Berlin, 11.10.2021

Das AG Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, inwiefern Kosten für die Entsorgung von „wildem“, verbotswidrig abgelagertem Müll auf einem Großmarktgelände auf die einzelnen Marktteilnehmer umgelegt werden können (Urt. v. 18.06.2021, Az.: 37 C 755/19).

 Berlin, 06.10.2021

Eine Auskömmlichkeitsprüfung ist durchzuführen, um die Angemessenheit von ungewöhnlich niedrigen Preisen zu bewerten. Auf Angebote mit solchen (nicht nachvollziehbar) niedrigen Preise darf kein Zuschlag erteilt werden. Auch wenn die Bedeutung dieser Prüfungsstufe meist bekannt ist, stellt der erforderliche Grad an Preisaufklärung im Rahmen der Auskömmlichkeitsprüfung den öffentlichen Auftraggeber häufig vor Herausforderungen. Dies verdeutlichen einerseits zwei Nachprüfungsverfahren, die [GGSC] vor der VK Berlin für seine Mandantschaft entscheiden konnte, andererseits eine weitere Entscheidung der VK Berlin in einer Bauvergabe.

 Berlin, 04.10.2021

Seit Inkrafttreten der DSGVO treffen auch kommunale Entsorgungsunternehmen und Abfallbehörden vermehrt Auskunftsersuchen der Bürger, die als Anschlusspflichtige in ihren Datenbanken registriert sind. Für verantwortliche Stellen bedeutet eine Auskunftserteilung erheblichen Aufwand. Um die „verlorene“ Arbeitszeit und die Kosten so gering wie möglich zu halten, behelfen sich nicht wenige Stellen damit, Auskunftsbegehren abzuwehren, indem bspw. darauf verwiesen wird, dass die betreffenden Dokumente bereits vorlägen oder es sich um rein interne Vorgänge handeln würde. Der BGH hat nunmehr über die Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des Art. 15 DSGVO entschieden und die Rechtsposition der Auskunftsberechtigten gestärkt. Dies stellt die örE künftig vor große Herausforderungen.

 Berlin, 29.09.2021

Die Besteuerung der öffentlichen Hand befindet sich im Umbruch: Spätestens zum 01.01.2023 gilt für alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger § 2b UStG und mit ihm – das ist wohl sicher – strengere Regelungen zur Steuerbarkeit. Das sorgt verständlicherweise für Unmut bei den Kommunen und Skepsis gegenüber der Neuregelung. Dabei wird häufig verkannt, dass der neue § 2b UStG nicht nur die Steuerbarkeit der öffentlichen Hand ausweitet, sondern spiegelbildlich auch deren Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug. Dies kann – zumindest in investitionsintensiven Bereichen mit geringen eigenen Personalkosten – die Kommune sogar zu ihrem Vorteil nutzen.

 Berlin, 27.09.2021

Die Haftung des Insolvenzverwalters für Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners ist ein „Evergreen“ vor den deutschen Gerichten und auch in Bezug auf abfallwirtschaftliche Pflichten interessant. Augenmerk verdient eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) zur Verhaltensverantwortlichkeit eines Insolvenzverwalters bei der von einer insolventen GmbH geschuldeten Deponienachsorge. Jenseits von Spezialfragen des Insolvenzrechts definiert der BayVGH darin, was die Betriebsführung einer Deponie beinhaltet und wer als Deponiebetreiber in die Haftung genommen werden kann.

 Berlin, 22.09.2021

Der vorliegende Beitrag enthält ein Update von wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen in Kurzfassung. Hervorzuheben ist der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu der Frage, ob ein Insolvenzverwalter Deponiebetreiber werden kann sowie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch, das auch für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger von Relevanz ist.

 Berlin, 20.09.2021

Die novellierte TA Luft ist am 14.09.2021 veröffentlicht worden, am 01.12.2021 tritt sie in Kraft. An einigen Stellen wurden die Anforderungen an Anlagen durchaus verschärft – das gilt auch für Anlagen zur Bioabfallverwertung und vor allem für die dortigen Einhausungserfordernisse. Von daher macht es für Anlagenbetreiber Sinn, sich mit den neuen Vorgaben, vor allem zur Einhausung zu befassen, um auch die entsprechenden Ausnahmen einordnen zu können.

 Berlin, 15.09.2021

Am heutigen Dienstag, den 14.09.2021 um 12:30 Uhr findet das 4. [GGSC] Expert:innen-Interview mit Peter Kurth (BDE) zum Thema „Erwartungen an die Abfallpolitik in der neuen Legislaturperio-de“ statt. Wir laden Sie herzlich ein, über Zoom hieran teilzunehmen.

 Berlin, 14.09.2021

Mit dem EEG 2021 hat der Gesetzgeber die sog. kommunale Teilhaberegelung zunächst für Onshore-Windenergieprojekte gesetzlich verankert. Diese war von der Branche sehnsüchtig erwartet worden, um die teilweise schwindende kommunale Akzeptanz von Windenergieprojekten zu fördern und gleichzeitig Rechtssicherheit im Hinblick auf die Strafbewehrung kommunaler Vorteilsgewährung (vgl. § 331-334 StGB) zu schaffen. Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes forderte die PV-Branche ebenfalls eine kommunale Teilhaberegelung. Diese wurde für Freiflächenprojekte am 24.06.2021 beschlossen und trat schließlich zum 27.07.2021 in Kraft. Nach § 6 Abs. 3 n.F. können nunmehr Betreibergesellschaften von PV-Freiflächenanlagen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 ct/kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge anbieten.

 Berlin, 08.09.2021

Die neue TA Luft ist endgültig beschlossen. Sie enthält neue Anforderungen an immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen. Sie gilt für Genehmigungsverfahren, deren vollständiger Genehmigungsantrag ab Inkrafttreten der TA Luft vorliegt. Für Bestandsanlagen gelten Übergangsfristen. Am 23.06.2021 hat die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates an der neuen TA Luft akzeptiert. Sie ist damit endgültig beschlossen und muss nur noch veröffentlicht werden. 3 Monate später tritt sie in Kraft.

 Berlin, 06.09.2021

Die PPK-Fraktion nimmt unter den Abfallströmen eine besondere Stellung ein. Sie ist ein wichtiger Beitrag für die Entlastung der Gebührenzahler, gerade aktuell mit den hohen Verwertungserlösen. Sie ist daher auch Gegenstand gewerblicher Sammlungen im Haushaltsbereich und begehrte Ware unter den Gewerbeabfällen. Zugleich gestaltet sich das Handling aufwändig, da die kommunale Erfassungsstruktur auch von den Systemen für die Entsorgung von PPK-Verpackungen mitbenutzt wird.

 Berlin, 01.09.2021

Das VG Cottbus musste sich in einem mit Urteil vom 27.04.2021 entschiedenen Rechtsstreit (Az.: VG 3 K 324/18) mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Abfallbesitzer Bauschutt undmit Bitumen versetzten Schotter von seinem Grundstück beräumt, ordnungsgemäß und schadlos entsorgt und den erforderlichen Entsorgungsnachweis erbracht hat.

 Berlin, 30.08.2021

Das OLG Brandenburg hat die zuvor von [GGSC] erwirkte Grundsatzentscheidung der Vergabekammer Brandenburg bestätigt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die vergaberechtliche Privilegierung von gemeinnützigen Organisationen bei der Beauftragung mit Rettungsdienstleistungen. Ferner die Frage, wie weit der Anwendungsbereich der sog. Bereichsausnahme für Rettungsdienstleistungen reicht.

 Berlin, 25.08.2021

Momentan explodieren die Baupreise. Preisgleitklauseln bieten für Unternehmen die Möglichkeit, gestiegene Kosten an die Auftraggeber weiterzugeben. Die öffentliche Hand hat das aktuelle Thema aufgegriffen.

 Berlin, 23.08.2021

Als Teil der „Europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft“ hat die Einwegkunststoffrichtlinie vom 05.06.2019 (Richtlinie (EU) 2019/904) zum Ziel, die negativen Auswirkungen von nicht wiederverwendbaren Kunststoffprodukten auf die Umwelt (insb. die Meeresumwelt) zu verringern. Die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie wurden nunmehr mit Gesetz vom 09.06.2021 (BGBl. I S. 1699) in deutsches Recht umgesetzt.

 Berlin, 18.08.2021

Die neue Großfeuerungsanlagenverordnung enthält erstmals konkrete Vorgaben zur Energieeffizienzkontrolle. Auch für Abfallverbrennungsanlagen ist mit neuen Effizienzanforderungen zu rechnen. Das BImSchG fordert seit langem, beim Betrieb von Verbrennungsanlagen Abwärme zu nutzen bzw. Energie effizient zu verwenden. Im untergesetzlichen Regelwerk wird diese Pflicht bisher nur für Abfallverbrennungsanlagen durch die Wärmenutzungspflicht in § 13 der Abfallverbrennungsanlagenverordnung (17. BImSchV) umgesetzt. Anlagen, die dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) unterliegen, werden bisher generell von Anforderungen an die Energieeffizienz befreit.

 Berlin, 16.08.2021