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Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages wegen unzureichender Rüge

Nach der Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll es für die Begründung einer Rüge bzw. eines Nachprüfungsantrages nicht ausreichen, wenn „ins Blaue hinein“ Wertungsfehler gerügt werden. In der fehlenden Auskömmlichkeit von Konkurrenzangeboten soll kein zulässiger Grund für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens liegen.

 Berlin , 23.01.2015