GGSC - Überlassungspflichten [GGSC]

Die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll kann untersagt werden

Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 26.01.2016 mit zwei Urteilen entschieden und insoweit zwei Untersagungsverfügungen des von [GGSC] vertretenen Ennepe-Ruhr-Kreises bestätigt.

 Berlin, 31.03.2016

Gewerbliche Sammlungen sind zu untersagen

Abermals haben mehrere gerichtliche Entscheidungen in vier Bundesländern bestätigt, dass gewerbliche Sammlungen zu untersagen sind, wenn Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Anzeigenden oder für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen bestehen. Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Potsdam, Bremen und Lüneburg sowie des OVG Münster in insgesamt neun Fällen ergingen allesamt gegen einschlägig bekannte Unternehmen der Alttextilbranche.

 Berlin, 03.02.2016

Im Rahmen eines Berufungszulassungsverfahren

Das OVG Niedersachsen hat sich in einem Berufungszulassungsverfahren mit der Frage befasst, ob der Pächter eines Gewerbegrundstückes ohne Einbeziehung des anschlusspflichtigen Grundstückseigentümers einen Antrag auf Reduzierung des Behältervolumens stellen und entsprechend Klage erheben kann.

 Berlin, 20.01.2016

§ 17 Abs. 1 Satz 2 KrWG sieht eine Überlassungspflicht von Abfällen zur Beseitigung vor, soweit die Abfallbesitzer die Abfälle nicht in eigenen Anlagen beseitigen

Weiterhin legt § 7 Satz 4 GewAbfV fest, dass Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder eines von ihm beauftragten Dritten in angemessenem Umfang nach näheren Festlegungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, mindestens aber einen Behälter nutzen müssen.

 Berlin, 05.01.2016

OVG NRW

Im Rahmen zweier erst kürzlich veröffentlichter Berufungsurteile hat sich das OVG NRW erstmals ausführlich in Hauptsacheverfahren mit den Voraussetzungen einer gewerblichen Alttextilsammlung im Sinne der §§ 17, 18 KrWG auseinandergesetzt.

Dabei hat es Insbesondere die Auffassung bestätigt, dass es für die Untersagung einer gewerblichen Sammlung wegen entgegenstehender überwiegender öffentlichen Interessen gem. § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 KrWG einer „wesentlichen“ Beeinträchtigung bedarf, diese aber am jeweiligen Einzelfall zu überprüfen ist. Für diese Prüfung hat das OVG gleichsam eine Richtschnur formuliert (Urteile vom 21.09.2015, Az.: 20 A 2120/14; 20 A 2219/14) – und kommt dabei europarechtlich zu überraschenden Erkenntnissen.

 Berlin, 12.11.2015

Die Einrichtung von grundstücksfernen Bereitstellungsplätzen für Abfallbehälter sorgt immer wieder für Streit zwischen Entsorgungsträger und Anschluss- bzw. Benutzungspflichtigen

Die Festlegung solcher Plätze und die damit verbundene Mitwirkungspflicht des Abfallbesitzers sind jedoch häufig aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gerechtfertigt.

Auch das VG Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 16.06.2015 einen Eilantrag gegen die Festsetzung von Abholplätzen zur Leerung von Abfallbehältern und Abholung von Sperrmüll abgelehnt.

 Berlin, 20.10.2015

VG Stuttgart:

Das VG Stuttgart hat in einem Streit um die Untersagung einer gewerblichen Sammlung einen „eigenen“ Maßstab für die Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung, die von dem Anzeigenden nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zu erbringen sind, formuliert.

Infolge seiner Auslegung der Vorschrift kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich erforderlich sei, dass der gewerbliche Sammler das Verwertungsverfahren darlege und dabei angebe, in welchen Anlagen die Verwertung durchgeführt sowie welche Schritte hierbei durchlaufen würden.

 Berlin, 12.10.2015

Zahlreiche neue Entscheidungen zum Praxisthema gewerbliche Sammlungen sind auch seit Erscheinen unseres letzten Newsletters ergangen

Über einige wichtige möchten wir Sie nachfolgend informieren.

Untersagung wegen Unzuverlässigkeit

Das OVG NRW bestätigte in zwei Entscheidungen die Rechtmäßigkeit einer Untersagung wegen durchgreifende Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Klägerin bzw. des Klägers (Urteil v. 07.05.2015, Az.: 20 A 316/14; Urteil v. 07.05.2015, Az.: 20 A 2670/13). In beiden Fällen begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die gebotene Gesamtbetrachtung des Verhaltens der Anzeigenden zu der Einschätzung ihrer Unzuverlässigkeit führe, da systematische Verstöße gegen das Straßenrecht und privatrechtliche Verfügungsbefugnisse festgestellt worden seien.

 Berlin, 23.09.2015

Untersagung wegen Scheingemeinnützigkeit

Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 24.03.2015 die Vorinstanz darin bestätigt, dass gewerbliche Sammlungen unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit zu untersagen sind (Az.: 20 B 962/14).

 Berlin, 05.08.2015

Nachfolgend stellen wir einige neue Entscheidungen der Rechtsprechung zum „Dauerbrenner“ gewerblichen Sammlungen vor.

Ankauf gebrauchter Textilien als gewerbliche Sammlung.

Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte mit Beschluss vom 23.04.2015 (Az.: OVG 11 S 39.14), dass auch dann von einer gewerblichen Sammlung auszugehen ist, wenn Abfälle über eine stationäre Annahmestelle durch den Sammler angekauft werden.

 Berlin, 09.07.2015

Aktuelle Rechtsprechung

Das Thema gewerbliche Sammlungen beschäftigt die Verwaltungsgerichte weiterhin. Nachfolgend stellen wir daher überblicksartig einige neue Entscheidungen aus der Spruchpraxis dar.

 Berlin, 04.06.2015

Ein Auslaufmodell?

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat sich in seinem Urteil vom 11.03.2015 ausführlich mit der Überlassungspflicht für gemischte Siedlungs- und Krankenhausabfälle beschäftigt. Es gelangt dabei zu der Erkenntnis, dass in bestimmten Einzelfällen bereits die thermische Verwertung eines Abfallgemisches in einer sog. R1-Anlage die Anschluss- und Benutzungspflicht des Gewerbetriebs entfallen lassen kann.

 Berlin, 31.05.2015

Neue Rechtsprechung

Im Zusammenhang mit der Untersagung gewerblicher Sammlungen wegen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit ist auf vier neuere Entscheidungen hinzuweisen. Hierbei handelt es sich um drei Urteile, die allesamt die Klagen gegen die Untersagung einer gewerblichen Sammlung aus Gründen der Unzuverlässigkeit abgelehnt haben (VG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.02.2015, Az.: 9 K 5640/12; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 24.02.2015, Az.: 9 K 2303/13; VG Osnabrück, Urt. v. 13.03.2015, Az.: 3 A 91/14).

 Berlin, 25.05.2015

Untersagung gewerblicher Tätigkeiten

Gründe der Unzuverlässigkeit können zur Untersagung zahlreicher gewerberechtlicher Tätigkeiten im weiteren Sinne führen. Ausgehend vom gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsbegriff des § 35 GewO sind vergleichbare Prüfungsmaßstäbe anzulegen, was insbesondere durch die gesondert vorgestellte Entscheidung des OVG NRW in Bezug auf § 53 KrWG bestätigt wird.

 Berlin, 21.05.2015

Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften zur Rechtfertigung der Anordnung

Das aus Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung folgende „Rückwärtsfahrverbot“ für Müllfahrzeuge kann die Verpflichtung des Überlassungspflichtigen rechtfertigen, Abfallbehältnisse an einen grundstücksfernen Aufstellort zu verbringen. Dies hat der Bayerische VGH in Anknüpfung an frühere Urteile erneut bestätigt.

 Berlin, 01.05.2015

§ 53 Abs. 2 Satz 1 KrWG setzt keinen Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften voraus

Eine Untersagungsverfügung wegen Unzuverlässigkeit des Antragstellers kann gem. § 53 Abs. 2, 3 KrWG auch auf solche Verstöße gestützt werden, die sich nicht unmittelbar aus abfallrechtlichen Vorschriften ableiten lassen. Diese bereits nach der alten Rechtslage geltende Auslegung des Begriffs der Unzuverlässigkeit für Sammler und Beförderer von Abfällen hat das OVG NRW nun ausdrücklich auch für § 53 Abs. 2 Satz 1 KrWG bestätigt.

 Berlin, 22.04.2015

Sächsisches Oberverwaltungsgericht zu § 17 KrWG

In einem Eilverfahren hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz – ähnlich wie bereits vorher das Verwaltungsgericht Dresden - private Angebote der Erfassung von Sperrmüll aus Haushalten als „gewerbliche Sammlungen“ i.S. von § 17 und 18 KrWG eingestuft.

 Berlin, 23.03.2015

Neue Entwicklungen

Im Folgenden werden überblicksartig einige neue Entscheidungen und sonstige Entwicklungen zum Thema vorgestellt. Gewerbliche Sammlungen bekommen zunehmend Konkurrenz durch Modeketten, die Altkleider in Filialen zurücknehmen. Die Besonderheit dabei: nicht nur von der jew. Kette verkaufte Alttextilien werden zurückgenommen, auch Altkleider anderer Hersteller werden dabei angenommen.

 Berlin, 17.03.2015

Achtung abwarten!

GemIni hat unlängst den Entwurf eines Wertstoffgesetz vorgelegt und es stellt sich die Frage: Was kommt aus dem BMUB? Dem Vernehmen nach will das BMUB weiterhin auf die private Karte setzen: Systemträgerschaft durch duale Systeme, Finanzierung durch die Inverkehrbringer, die Kommunen als Zaungäste.

 Berlin, 17.03.2015

Neue Rechtsprechung

Die gewerblichen Sammlungen beschäftigen bundesweit Verwaltungsgerichte. Im Folgenden werden einige neue Entscheidungen vorgestellt. Immer wieder bemängelt wird die (vermeintlich) fehlende Trennung der Aufgaben von örE und für Anzeigen gewerblicher Sammlungen zuständiger Behörde.

 Berlin , 13.02.2015

Bundesverfassungsgericht bestätigt „Altpapierurteil“ des Bundesverwaltungsgerichts

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit seinem „Altpapierurteil“ im Jahr 2009 zunächst Rechtsklarheit im Hinblick auf die umstrittene Frage zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen geschaffen hatte, gab es in der Folgezeit immer wieder Stimmen in der Literatur und auch in der Rechtsprechung, die diese höchstrichterliche Entscheidung in Zweifel gezogen haben.

 Berlin , 28.01.2015