GGSC - Überlassungspflichten [GGSC]

Wir hatten in unserem Beitrag vom 15.08.2022 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) einen ersten Kurzbericht über die Entscheidung des VG Gießen vom 09.08.2022 (Az.: 6 K 2794/21.GI) vorgelegt und über die mündliche Verhandlung berichtet. Das VG Gießen hat entschieden, dass die Abstimmungsvereinbarung auch für diejenigen Systeme verbindlich ist, die mit einer 2/3-Mehrheit von den anderen Systemen überstimmt worden sind. Es sind daher alle Systeme verpflichtet, die vereinbarten Mitbenutzungsentgelte zu zahlen. Inzwischen liegen die Urteilsgründe vor.

 Berlin, 19.09.2022

Es kommt vor, dass zwischen Vertragsparteien eine Forderung der Höhe nach im Streit steht. Beispielsweise bestreiten Systembetreiber gegenüber örE, bestimmte Teilbeträge der Mitbenutzungsentgelte oder Verwertungskosten zu schulden, für die eine Zahlungsverpflichtung aus Anlage7 der Abstimmungsvereinbarung besteht. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der örE Entgeltanpassungen für Leistungen der PPK-Erfassung fordert, die die Systembetreiber nicht akzeptieren wollen. Mitunter wird dann vom Systembetreiber die Begleichung der Gesamtforderung – und nicht nur des streitigen Teilbetrags – verweigert. Wie ist in einer solchen Situation vorzugehen?

 Berlin, 14.09.2022

Die Abstimmungsvereinbarung ist auch für diejenigen Systeme verbindlich, die mit einer 2/3-Mehrheit von den anderen Systemen überstimmt worden sind. Alle Systeme sind daher verpflichtet, die vereinbarten Mitbenutzungsentgelte zu zahlen. Das hat das VG Gießen am 09.08.2022 (Az.: 6 K 2794/21.GI) entschieden.

 Berlin, 15.08.2022

Allzu bekannt ist der Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und Systemen um die Beteiligung an den Erfassungskosten für PPK-Verkaufsverpackungen (PPK-Mitbenutzungsentgelte). Das Gesetz sieht eine Kostenregelung im Rahmen einer Abstimmungsvereinbarung vor. Was ist aber, wenn keine Abstimmungsvereinbarung existiert und der örE für die Systeme PPK-Verpackungen dennoch mitsammelt? Das OLG Köln stellte jüngst klar, dass der örE in dieser Konstellation einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber den Systemen hat (Urt. v. 10.03.2022, Az.: 15 U 83/21). Bei der konkreten Erstattungshöhe wird es jedoch kompliziert. Im konkreten Fall verneinte das OLG – anders als die Vorinstanz – die Abrechnung des örE nach dem sog. Volumenfaktor. 

 Berlin, 18.05.2022

Aktuell verhandeln wir Neuauflagen der Anlage 7 zur Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammelstrukturen. Das ist ein zähes Geschäft, denn die Systeme versuchen weiterhin sich den „Zugriff“ auf die hohen Papiererlöse zu erhalten, ohne auf der anderen Seite einen angemessenen Volumenfaktor akzeptieren zu wollen. Umgekehrt bleibt es natürlich eine Option, den Verzicht auf die angemessene Berücksichtigung des PPK-Volumens bei der Entgeltbemessung durch einen Verzicht auf die Erlösauskehr und die körperliche Herausgabe zu kompensieren.

 Berlin, 04.05.2022

Manchmal gibt es viel Aufregung bei vergleichsweise unwichtigen Angelegenheiten und umgekehrt eine eher unverständliche Ruhe bei stark störenden Sachverhalten. Das umschreibt die aktuelle Situation bei der Verhandlung der PPK-Mitentsorgungsentgelte. 

 Berlin, 02.03.2022

Durch die Verdichtung von Siedlungsstrukturen und wegen der vermehrten Entwicklung von Großwohnanlagen kommt es immer häufiger zum Einsatz von Unterflursystemen. Unterflursysteme bieten den Vorteil, dass Abfälle platzsparend und hygienisch gesammelt werden. Die Verwendung von Unterflurcontainern für Restabfall indiziert diese Erfassungsform auch für andere Abfallfraktionen, wie beispielsweise Glas und LVP. Die Sammlung dieser Abfallfraktionen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Systeme. Die Systeme tun sich mit diesem Einsatz wieder einmal schwer, da die Verwendung von Unterflurcontainern Kosten für die Systeme bedeutet. 

 Berlin, 16.02.2022

Bekanntlich streiten die Systeme mit den zuständigen Behörden bundesweit vielfach über die Rechtmäßigkeit von Sicherheitsleistungen nach dem Verpackungsgesetz. Noch längst nicht alle Bundesländer haben die Sicherheitsleistungen erlassen, die § 18 Abs. 4 VerpackG vorsieht. Die jüngsten Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bestätigen erneut, dass keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die Festlegung von Sicherheitsleistungen bestehen, so dass einer Festsetzung von Sicherheitsleitungen durch alle zuständigen Behörden nichts mehr entgegenstehen dürfte. 

 Berlin, 02.02.2022

Das neue Jahr beginnt, die Probleme bleiben die alten. Wir haben in den zurückliegenden Monaten des vergangenen Jahres auf die bevorstehenden Probleme bei der Aushandlung neuer Vereinbarungen zur PPK-Mitentsorgung auf verschiedenen Wegen, beispielsweise in unserem Abfallnewsletter, in unseren online-Veranstaltungen oder auch in einem Interview im EUWID hingewiesen. Die alte Kompromissformel, auf die sich die Systeme mit den kommunalen Spitzenverbänden im Oktober 2019 verständigt hatten, ist zum 31.12.2021 ausgelaufen. Es ist keine neue Verständigung getroffen worden. Die im vergangenen Herbst vorgelegte Überarbeitung eines Musterentwurfs der Anlage 7 beinhaltet keine Lösungsansätze für die ab 2022 anstehenden Neuverhandlungen.

 Berlin, 19.01.2022

Die kommunalen Spitzenverbände sowie der VKU und die Systembetreiber haben sich auf einen neuen Musterentwurf zur Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung (Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur für restentleerte Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG) verständigt. Der Entwurf wurde nebst Hinweisen von der kommunalen Seite am 1. November 2021 veröffentlicht.

 Berlin, 24.11.2021