[GGSC] erwirkt Grundsatzentscheidung für kommunalen Rettungsdienstträger – Gemeinnützige Organisationen dürfen als Rettungsdienstleister privilegiert werden!
Die vergaberechtliche Privilegierung von gemeinnützigen Organisationen bei der Beauftragung mit Rettungsdienstleistungen ist seit geraumer Zeit Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie weit der Anwendungsbereich der sog. Bereichsausnahme für Rettungsdienstleistungen reicht. Für Brandenburg hat die Vergabekammer des Landes jüngst zugunsten eines von [GGSC] vertretenen kommunalen Rettungsdienstträgers entschieden.
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