OLG Brandenburg bestätigt von [GGSC] erwirkte Grundsatzentscheidung für kommunalen Rettungsdienstträger – Gemeinnützige Organisationen dürfen als Rettungsdienstleister privilegiert werden!
Das OLG Brandenburg hat die zuvor von [GGSC] erwirkte Grundsatzentscheidung der Vergabekammer Brandenburg bestätigt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die vergaberechtliche Privilegierung von gemeinnützigen Organisationen bei der Beauftragung mit Rettungsdienstleistungen. Ferner die Frage, wie weit der Anwendungsbereich der sog. Bereichsausnahme für Rettungsdienstleistungen reicht.
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