GGSC - Überlassungspflichten [GGSC]

Eine Reihe von Kommunen hat sich, z.T. mit „sanftem Druck einer Rahmenvorgabe“, auf eine Umstellung von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen mit den Systembetreibern für die LVP-Fraktion verständigt. Mit der Einführung ist absehbar, dass es auch zu Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Drittbeauftragten der Systembetreiber über die Fehlbefüllung von Gelben Tonnen kommen wird.

 Berlin, 30.11.2020

Mehr als die Hälfte aller örE hat laut einer jüngsten Umfrage des VKU noch keine Abstimmungsvereinbarung. Die Übergangsvorschrift des Verpackungsgesetzes läuft zum Ende dieses Jahres aus. Ab dem 01.01.2021 müssen die Systeme über eine Abstimmungsvereinbarung mit jedem örE in Deutschland verfügen. Aus NRW klingt bereits durch, Anhörungsverfahren zum Widerruf der Genehmigungen der Systeme mit Frist zum 31.03.2021 einleiten zu wollen.

 Berlin, 23.11.2020

Aktuell ist die Marktlage für die Alttextilbranche stark angespannt. Daher meinen einige private Entsorgungsunternehmen, insbesondere ihren Zahlungsverpflichtungen aus den Entsorgungsverträgen mit örE nicht mehr nachkommen zu müssen. Folglich sehen sich Kommunen immer häufiger ungerechtfertigten Zahlungseinstellungen ausgesetzt.

 Berlin, 19.10.2020

Wie ist die Irrelevanzschwelle zu berechnen und wann bestehen gegen einen Sammler Bedenken gegen die Zuverlässigkeit? Diese beiden Fragen stehen im Zentrum der nun vorliegenden Urteils-gründe der Revision, die [GGSC] für eine bayerische Kommune eingelegt und vertreten hatte (vgl. bereits unser Beitrag vom 22.07.2020, Rubrik „Überlassungspflichten“).

 Berlin, 30.09.2020

Durch das Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes wurden die Rückgriffsmöglichkeiten auf die durch die Systeme nach § 18 Abs. 4 VerpackG zu leistende Sicherheitsleistung wesentlich erweitert. Dies haben die zuständigen Landesbehörden zum Anlass genommen, die unter der Verpackungsverordnung unzureichende Sicherheitsleistung zu erhöhen. Die Erhöhung der Sicherheitsleistung ist derzeit Gegenstand von Gerichtsverfahren in mehreren Bundesländern.

 Berlin, 21.09.2020

„Wir sehen in diesem Bereich keinen Bedarf, die Regelungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zu ändern. Die vorgeschlagene Änderung des § 22 Abs. 4 Satz 5 2. Hs. VerpackG halten wir nicht für erforderlich.

 Berlin, 09.09.2020

Die Stadt Göttingen beabsichtigt eine Umstellung bei der LVP-Sammlung von Sack auf Tonne und für die Tonnensammlung eine Abholung vom Grundstück, wie es für die Restmüllentsorgung der Standard ist.

 Berlin, 19.08.2020

Auf den ersten Blick beharren die Systeme weiterhin auf der Anwendung der sog. Kompromissempfehlung (Verzicht auf Volumenfaktor gegen Recht auf Erlöseinbehalt). Aber sie stoßen zunehmend auf Grenzen und erzielen auf diesem Weg nur wenige Verhandlungserfolge. Zwischenzeitlich hat sich durchgesetzt, eine Befristung der PPK-Regelungen (und ggf. der Abstimmungsvereinbarungen) vorzunehmen. Für die betreffenden (Übergangs-)Zeiträume verzichten die Systeme nicht selten sowohl auf Erlösbeteiligung als auch auf Herausgabeverlangen.

 Berlin, 03.08.2020

Das Bundesverwaltungsgericht musste sich erneut mit Fragen betreffend die Berechnung der Irrelevanzschwelle sowie den Begriff der Zuverlässigkeit in § 18 Abs. 5 Satz 2 1. Alt. KrWG auseinandersetzen. Die von [GGSC] vertretene Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht griff die Entscheidung der vorangegangenen Instanz in diesen zwei Punkten an.

 Berlin, 22.07.2020

Ein weiteres Mal hat sich ein Oberverwaltungsgericht mit den Voraussetzungen für den Erlass eines Untersagungsbescheides nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG eingehend befasst. Aufgrund massiver und systematischer Verstöße gegen die Rechtsordnung war die Klägerin in zahlrei-chen früher ergangenen Entscheidungen als unzuverlässig eingestuft worden. Unter Verweis auf eine daraufhin erfolgte personelle Umstrukturierung sowie die Umsetzung gerichtlicher Vorgaben hielt die Klägerin den Untersagungsbescheid für nicht mehr tragbar. Neben dem Untersagungsgrund der Bedenken gegen die Zuverlässigkeit, prüfte das Gericht außerdem die Voraussetzungen des Untersagungsgrundes nach § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 KrWG. Das Gericht gab der Klägerin Recht und hob den Bescheid auf.

 Berlin, 29.05.2020

Die Corona-Krise hat Auswirkungen auch auf den Alttextilmarkt. Die Fachpresse berichtet von vollen Lagern und ungünstigen Marktentwicklungen. Kommunen sehen sich durch Presseveröffentlichungen, aber auch durch direkte Ansprachen von Anbietern mit zum Teil fragwürdigen Forderungen konfrontiert.

 Berlin, 18.05.2020

Gewerbliche Sammlungen von Wertstoffen sind aus verschiedenen Gründen in letzter Zeit für die gewerblichen Sammler unattraktiver geworden. Diese Entwicklung wird durch die Corona-Pandemie nun möglicherweise zusätzlich beschleunigt. Grund für die wirtschaftlichen Schwierig-keiten gewerblicher Sammlung ist der Verfall der Nachfrage und der Preise für Wertstoffe (insbe-sondere Altkleider, aber z.T. auch PPK).

 Berlin, 15.04.2020

Nicht nur die Besonderheiten der Verpackungsentsorgung machten die Ausschreibungen der Sammlung wie der Verwertung bereits in der Vergangenheit komplex, auch steuerliche und verga-berechtliche Besonderheiten traten hinzu. Die aktuelle Talfahrt der Erlöse, die vielerorts zu be-obachten ist, produziert nun weitere Herausforderungen (vgl. [GGSC]-Beitrag vom 19.02.2020). Es empfiehlt sich hier, die betreffenden Ausschreibungen bereits etwas längerfristig vorzubereiten, um den aktuellen Besonderheiten gerecht zu werden.

 Berlin, 18.03.2020

Marktbeobachter wissen: Aktuell lassen sich, wenn auch mit regional unterschiedlichen Entwick-lungen, zum Teil nur geringe Erlöse mit Altpapier erzielen. In Einzelfällen wird aktuell sogar bereits eine Zuzahlung für die Verwertung von PPK verlangt.

 Berlin, 19.02.2020

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ist seit nunmehr einem knappen Jahr in Kraft. Zeit für ei-ne erste Zwischenbilanz der damals so vielversprechend anmutenden Neuerungen.

Eine der besagten Neuerungen war der im Rahmen von Verfahren zur Vergabe von Sammelleis-tungen den bietenden Entsorgungsunternehmen erstmalig eröffnete Rechtsschutz zur Überprü-fung etwaiger Rechtsverletzungen in Form eines Schiedsverfahrens. Doch bei näherer Betrachtung der für die Durchführung eines solchen Verfahrens entstehenden Kosten verfliegt die anfängliche Freude über die auch für örE neugeschaffene Rechtsschutzmöglichkeit.

 Berlin, 22.01.2020

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Abfallbehörde nicht berechtigt ist, eine bestehende gewerbliche Sammlung zu untersagen, um ein Vergabeverfahren durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu ermöglichen (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 28. November 2019, Az.: 7 C 8.18, 7 C 9.18 und 7 C 10.18). Durch die Entscheidung setzt das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung fort, nach der bestehende gewerbliche Sammlungen weitergehend geschützt werden. [GGSC]-Anwalt Linus Viezens hat in dem Verfahren den Beigeladenen vertreten.

 Berlin, 11.12.2019

Das aktuelle DGAW-Positionspapier vom 30.09.2019 zur Bindung der örE an die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gibt Anlass zur Klärung des Pflichtengefüges im Abfallrecht. Aktuell diskutiert wird insbesondere die Frage, inwieweit die Vorbehandlungspflicht nach der GewAbfV auch für örE gelten soll.

 Berlin, 04.12.2019

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind nicht verpflichtet, in Einzelteilen zerlegte Nachtspeicherheizgeräte kostenlos anzunehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 20.03.2019 zugunsten des beklagten Rhein-Neckar-Kreises entschieden (Az.: 5 K 5127/17).

 Berlin, 10.07.2019

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung konkretisiert, welche Angaben bei der Anzeige von gewerblichen Sammlungen verlangt werden können (Urteil vom 24.01.2019, Az.: BVerwG 7 C 14.17 u. a.).

 Berlin, 28.05.2019

Das VG Düsseldorf hat in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung gegen eine Ordnungsverfügung wiederhergestellt, mit der die untere Umweltschutzbehörde die Bestandssammlung eines gewerblichen Alttextilsammlers untersagt hatte (Beschluss vom 23.11.2018, Az.: 17 L 2870/18).

 Berlin, 01.05.2019

Das Abkippen von Pferdemist an einer steilen Böschung im Bereich eines bewaldeten Grundstücks über mehrere Jahre ist als eine unzulässige Ablagerung von Abfall zur Beseitigung einzuordnen, auch wenn es sich dabei um besonders gut verwertbares Material handelt. Dies bestätigte der VGH München in seinem Beschluss vom 19.12.2018 (Az.: 20 ZB 18.1219). Den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz (VG Bayreuth, Beschluss v. 19.04.2018 (Az.: B 2 K 17.468) hat der VGH abgelehnt.

 Berlin, 24.04.2019