GGSC - Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze [GGSC]
VG Wiesbaden
In zwei Eilentscheidungen hat das VG Wiesbaden den Anträgen zweier Abfallunternehmen stattgegeben, die sich gegen den Abtransport und die geforderte Kostenerstattung für Abtransport und Lagerung der Container gewehrt hatten (Beschlüsse vom 09.01.2015, Az.: 7 L 1563/14.WI und 7 L 1576/14.WI). Es fehlte aus Sicht des Gerichts bereits an vollstreckbaren Verwaltungsakten. Im Übrigen sei Prüfung des Verantwortlichen nicht erfolgt und sogar zweifelhaft, ob es im Einzelnen überhaupt einer Sondernutzungserlaubnis bedurfte hätte.
OVG Berlin-Brandenburg
Die behördliche Inanspruchnahme von zwei Abfallerzeugern bei der vorläufigen Sicherung und späteren Beräumung und Entsorgung von Erdwällen mit vermischten (z.T. gefährlichen) Abfällen hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als zulässig bestätigt (vgl. Beschl. v. 19.09.2014, Az.: OVG 11 S 42.14).
Kennzeichnungspflicht in § 7 S. 1 ElektroG
Das OLG Hamm hat mit zwei aktuellen Urteilen klargestellt, dass die Kennzeichnungspflicht in § 7 S. 1 ElektroG nicht nur Belangen des Umweltschutzes dient, sondern auch Marktteilnehmer davor schützen soll, dass andere Marktteilnehmer die Regelungen des ElektroG über die Belastung mit Entsorgungskosten zu umgehen versuchen (Urt. v. 24.07.2014, Az.: 4 U 142/13 und vom 14.08.2014, Az.: 4 U 46/14).
Lagerung von Abfällen
Wird ein Brandschaden mitverursacht, weil dem betr. Abfallentsorger das grob fahrlässige Verhalten seines Geschäftsführers zuzurechnen ist, indem eine unzulässige, da über eine Genehmigung hinausgehende Lagerung von Abfällen veranlasst wurde, hat das Unternehmen die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu zahlen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.10.2014, Az.: 1 S 1327/13).
Betreten eines Grundstücks und Fertigen von Bildaufnahmen auf Grundstück bei illegaler Abfallablagerung
Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich in seinem Beschluss vom 05.09.2014 (Az.: OVG 11 N 118.12) mit den Voraussetzungen der Verpflichtung eines Grundstückseigentümers befasst, das Öffnen und Betreten seines Grundstücks sowie das Fertigen von Bildaufnahmen durch Mitarbeiter des Umweltamtes zu dulden.
Möglichkeit der dauerhaften Ablagerung von Abfällen
„Bei der Festsetzung einer Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Pflichten nach § 5 Abs. 3 BImSchG kann die Möglichkeit der dauerhaften Ablagerung von Abfällen auf dem Betriebsgrundstück nicht berücksichtigt werden, wenn die erforderliche abfallrechtliche Planfeststellung oder Plangenehmigung fehlt und sie nicht zweifelsfrei zu erwarten ist“ (Leitsatz), hat der BayVGH in seinem Beschluss vom 30.09.2014, Az.: 22 ZB 13.579 entschieden.
„Abfallschacht-Entscheidungen“ vor dem BVerwG
Die Klägerin, der als Eigentümerin eines Hochhauses die Stilllegung und den Verschluss von Abfallschächten auferlegt worden war, ist auch mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVerwG erfolglos geblieben (Beschl. v. 07.10.2014, Az.: 4 B 22.14).
Oberverwaltungsgericht zur straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für Alttextilcontainer
Das SächsOVG hat mit Beschluss v. 25.08.2014 (Az.: 3 A 748/13) u.a. entschieden, wann das Ortsbild durch Sammelcontainer übermäßig beeinträchtigt wird und welche Anzahl und Verteilung von Containern maßgeblich ist.
Zuverlässigkeit bei Alttextil-Entsorgern
Mit dem OVG Saarlouis (Beschl. v. 06.10.2014, 2 B 348/14), dem OVG Bremen (Az.: 1 B 160/14) und dem BayVGH (Beschl. v. 08.09.2014, Az.: 20 ZB 14.1491 und 14.1492) haben drei weitere Obergerichte Bedenken gegen die Zuverlässigkeit für einschlägig bekannte Alttextil-Entsorger und die darauf gestützten Untersagungsanordnungen bestätigt.
Klage gegen Teilstilllegungsanordnung ohne Erfolg
Eine Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Teilstilllegungsanordnung blieb auch in der Berufungsinstanz ohne Erfolg. Dem beklagten Betreiber einer Anlage war die Reduzierung der Lagermenge für Bauschuttmaterial auf die genehmigte Höhe auferlegt worden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.07.2014, Az.: 12 LA 182/13).
Gebührentatbestand
Das VG Göttingen hat sich in zwei Entscheidungen zur Bestimmtheit von Gebührentatbestand und Gebührenmaßstab bei Straßenreinigungsgebühren geäußert (Urteile v. 25.07.2014, Az.: 3 A 68/13 und 3 A 305/13).
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich in mehreren Parallel-Entscheidungen mit Fragen der abfallrechtlichen Planfeststellung befasst. (Beschlüsse vom 08.07.2014, Az.: 20 ZB 14.338, 14.364, 14.365 und 14.366). Die angegriffene Planfeststellung hatte die verkehrsmäßige Erschließung einer Deponie zum Gegenstand.
Die Erhebung einer einheitlichen Grundgebühr pro Grundstück für die Abfallentsorgung ist zulässig
Sie darf aber nur die kalkulierten Fixkosten der Abfallentsorgung abdecken, die unabhängig von dem Umfang der Müllproduktion sind. Wird die Abfallentsorgung durch einen privaten Dritten durchgeführt, verlangt das Kostendeckungsprinzip, dass in der Gebührenkalkulation ein an diesen zu zahlendes Entgelt eingestellt wird, das nur kalkulierte Kosten enthält, die für die übertragene Aufgabe der Abfallentsorgung entstehen.
ordnungsgemäße Durchführung von Sammlungen
Das Land Rheinland-Pfalz hat als einziges Bundesland noch ein sog. Sammlungsgesetz, nach dem u.a. dann ein Sammlungsverbot erlassen werden kann, wenn keine genügende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Sammlung gegeben ist. Dies ist z.B. bei unzutreffenden oder irreführenden Angaben zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken der Fall (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 02.07.2014, Az.: 7 B 10257/14.OVG).
§ 62 KrWG
Eine nicht angezeigte gewerbliche Sammlung ist nach § 62 KrWG zu untersagen (VG Koblenz, Urt. vom 29.07.2014, Az.: 4 K 251/14.KO; a.A. z.B. VG Bremen, Beschl. v. 25.06.2013, Az.: 5 V 2112/12). Zugleich äußert sich das VG Koblenz zur Trägerschaft von Sammlungen bei vorgeblichen Beauftragungen Dritter.
Altkleider-Container
Auch wenn dies nicht ausdrücklich angeordnet ist, kann sich die Verpflichtung zur Beseitigung der vom Sammler aufgestellten Altkleider-Container aus der von der zuständigen Behörde angeordneten Sammlungsuntersagung ergeben (BayVGH, Beschl. v. 07.07.2014, Az.: 20 CS 14.1179).
Ausnahmevorschrift des § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG
Beruft sich eine gewerbliche Sammlerin auf die Erfüllung der gesetzlichen Ausnahmevorschrift des § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG, so ist sie hierfür im vollen Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr dann, wenn die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll (BayVGH, Beschl. v. 28.07.2014, Az.: 20 CS 14.1313).