GGSC - Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze [GGSC]

VG Köln

Es kann weder verlangt werden, dass die jeweiligen Grundstückseigentümer oder Mieter das jeweilige Müllbehältervolumen bestimmen, noch dass der örE kleinere Müllbehälter für den Biomüll, Papiermüll oder die Wertstoffsammlung bereitzustellen hat, noch dass die Abfallentsorgung vollständig in eigener Regie durch die Mieter durchgeführt wird, hat das VG Köln entschieden (Urt. . 10.02.2015, Az.: 14 K 543/13).

 Berlin, 03.06.2015

FG Köln

Das FG Köln hat sich mit der körperschafts- bzw. gewerbesteuerlichen Frage der Voraussetzungen für Rückstellungen von Systembetreibern bei der Verpackungsentsorgung befasst (Urt. v. 14.01.2015, Az.: 13 K 2929/12).

 Berlin, 02.06.2015

BVerwG

Das BVerwG hat vorgehende Behörden- und Gerichtsentscheidungen zur Heranziehung zu Kosten bestätigt, die infolge eines Feuerwehreinsatzes geltend gemacht worden waren, der bei einem Brand in einer Recyclinganlage notwendig geworden war. Nach Feststellungen der Gerichte wäre ein erheblicher Teil der Kosten nicht angefallen, wenn das Unternehmen sich an die rechtlichen Vorgaben für die Abfalllagerung in dem Betrieb gehalten hätte (Urt. v. 16.03.2015, Az.: 6 B 63.14).

 Berlin, 01.06.2015

BayVGH

„Im Abfallrecht müssen zu beseitigende Gegenstände zumindest im groben Umriss beschrieben werden; ins Detail gehender Bezeichnungen bedarf es nicht, wenn Verwechslungen ausscheiden oder die nähere Bezeichnung diversen Unrates schlechthin unmöglich ist. Ebenso ist ein nicht in jede Einzelheit gehender Katalog der zu entsorgenden Stoffe und Gegenstände zu erstellen und im Bescheid aufzuführen.

 Berlin, 29.05.2015

OVG NRW

In welcher Höhe Verbrennungsentgelte in die Kalkulation des Gesamt-Gebührenbedarfs eingestellt werden können, hatte das OVG NRW infolge der Anfechtung von Gebührenbescheiden u.a. zu entscheiden (Urt. v. 27.04.2015, Az.: 9 A 2813/12).

 Berlin, 28.05.2015

OVG Berlin-Brandenburg

Das Wort "mindestens" in § 7 Satz 4 GewAbfV wäre überflüssig, wenn sich mehrere, unter Umständen sogar eine Vielzahl von Gewerbetreibenden einen Restabfallbehälter "teilen" könnten, hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem gebührenrechtlichen Beschluss festgestellt (Beschl. v. 18.03.2015, Az.: OVG 9 N 171.13).

 Berlin, 22.05.2015

FG Hamburg

Im Metall- und Schrotthandel gegen Barzahlung mit neuen Marktteilnehmern, die sich z. T. durch Handlungsbevollmächtigte vertreten lassen, gehört es zu den Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers der das Metall ankaufenden GmbH, die Identität und den Geschäftssitz der tatsächlich liefernden Personen aufzuklären; dies gilt insbesondere, wenn die Lieferungen als sog. Strecken- oder Reihengeschäfte abgewickelt werden, hat das FG Hamburg in einem Leitsatz seines Urteils vom 16.07.2014 (Az.: 3 K 240/13) im Streit um einen Vorsteuerabzug zusammengefasst.

 Berlin, 17.03.2015

OVG Koblenz

Ein Efb ist auch in der Berufungsinstanz mit seiner Klage gegen die Heranziehung zu einer Gebühr im Zusammenhang mit dem Nachweis über die Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle durch Begleitscheine unterlegen (OVG Koblenz, Urt. v. 10.12.2014, Az.: 6 A 10051/14.OVG). Weder waren die landesgesetzlichen Rechtsgrundlagen noch der konkrete Gebührenbescheid zu beanstanden.

 Berlin, 17.03.2015

BayVGH

Der BayVGH hat einen Antrag auf Zulassung gegen ein erstinstanzliches Urteil abgelehnt, mit dem nach Auffassung des Klägers von ihm hergestellter Ersatzbrennstoff zu Unrecht als Abfall eingestuft worden sei (Beschl. v. 18.12.2014, Az.: 20 ZB 14.689).

 Berlin, 17.03.2015

VG Aachen

Eine rechtswidrige Ausübung des Betretensrechts führt nicht zu einer an einem Verfahrensfehler leidenden und aus diesem Grunde rechtswidrigen Beseitigungsanordnung, insbesondere wenn das Aufsuchen des Grundstücks zur Entscheidung geschieht, ob ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden soll und diesem noch vorgelagert ist, hat das VG Aachen entschieden (Urt. v. 12.12.2014, Az.: 9 K 2930/13).

 Berlin, 17.03.2015

VG Köln

Die Verpflichtung als Grundstückserwerberin zur Duldung der Zwangsvollstreckung mittels Duldungsbescheides für rückständige Grundbesitzabgaben (u.a. Abfallgebühren) bestand nach Auffassung des VG Köln (Beschl. v. 15.01.2015, Az.: 14 L 2416/14) im konkreten Fall nicht.

 Berlin, 17.03.2015

VG Oldenburg

Das VG Oldenburg hat sich mit der Anwendung der Verwaltungsvorschrift zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL – bei der Errichtung einer Biogasanlage befasst (Urt. v. 28.01.2015, Az.: 5 A 320/11).

 Berlin, 17.03.2015

OVG NRW

Das OVG NRW befasst sich in einem aktuellen Beschluss mit dem Einwendungsausschluss in einem Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit einer Einlagerung von Abfällen in ehemaligen Bergwerken (Beschl. v. 30.01.2015, Az.: 11 A 37/13).

 Berlin, 17.03.2015

VG Trier zu Beseitigungsabfall

Ein Abfallgemisch, welches aus Krankenhausabfällen (Abfallschlüsselnummer 180104) und Siedlungsabfällen besteht, ist als Beseitigungsabfall dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, hat das VG Trier mit Urteil vom 08.09.2014 entschieden (Az.: 6 K 462/14.TR).

 Berlin , 13.02.2015

OVG Lüneburg zu Ratsentscheidung

„Entscheidungen des Rates, die die Konzessionsvergabe an ein Unternehmen nur vorbereiten, vermitteln einem Ratsmitglied, das in einem Tochterunternehmen des potentiellen zukünftigen Konzessionärs beschäftigt ist, keinen unmittelbaren Vorteil i. S. d. § 41 Abs. 1 NKomVG“ (Leitsatz) hat das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 17.09.2014 (Az.: 10 LA 42/14) entschieden.

 Berlin , 13.02.2015

OVG NRW zu rechtlichen Alternativen

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat sich für die Entfernung von Altkleidercontainern zu der Abgrenzung eines öffentlich-rechtlichen Vorgehens zur zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch eine öffentliche Körperschaft geäußert (Beschl. v. 18.11.2014, Az.: 11 E 1146/14).

 Berlin , 13.02.2015

VG Lüneburg zu Änderungsgenehmigung

Zur hinreichenden Bestimmtheit einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung, zur Abgrenzung des abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zu einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (§ 35 KrWG) sowie den schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Staub, Lärm und Grundwasserbeeinträchtigungen durch eine Bauschuttrecyclinganlage hat sich das VG Lüneburg mit Urteil vom 21.11.2014 (Az.: 2 A 140/13) geäußert.

 Berlin , 13.02.2015

Italien zu Zwangsgeld verurteilt

Da es Italien auch trotz Verurteilung weiterhin versäumt hat, eine hohe Anzahl von Abfallanlagen mit dem europäischen Abfallrecht in Einklang zu bringen, ist das Land vom EuGH zu einem Pauschalbetrag von 40 Mio. Euro sowie – bei ausbleibender Umsetzung – zu weiteren Zwangsgeldern in Millionenhöhe verurteilt worden (Urt. v. 02.12.2014, Rs. C-196/13).

 Berlin , 13.02.2015

BayVGH

Der BayVGH hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit der Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung von auf seinem Grundstück gelagerten Abfällen (u.a. Schrottfahrzeuge) und der Fälligkeit des angedrohten Zwangsgelds nach Ablauf der letztmalig verlängerten Vornahmefrist befasst (Beschl. v. 08.12.2014, Az.: 22 CE 14.2388).

 Berlin , 13.02.2015

VG Mainz zu Beseitigungsverfügung

Da es sich bei der Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen Wege- und Straßenflächen ebenso wie bei der Aufstellung derartiger Container auf Privatgrundstücken, sofern deren Befüllung und Entleerung nur vom öffentlichen Verkehrsraum aus möglich ist, um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung (hier: im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 LStrG Rheinland-Pfalz) handelt, der Entsorger eine Sondernutzungserlaubnis aber weder besitzt noch überhaupt beantragt hat, durfte die zuständige Behörde (hier: auf der Grundlage von § 41 Abs. 8 Satz 1 LStrG RP) bereits aufgrund der mangels Vorliegen einer Sondernutzungserlaubnis bestehenden formellen Illegalität die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der unerlaubten und damit rechtswidrigen Sondernutzung ergreifen (VG Mainz, Urt. v. 08.12.2014, Az.: 6 K 732/14.MZ).

 Berlin , 13.02.2015

VG Neustadt/Weinstraße zu KAG

Das VG Neustadt/Weinstraße hat sich mit Urteil vom 11.12.2014 (Az.: 4 K 777/14.NW) auf der Grundlage des KAG mit dem maßgeblichen Grundstücksbegriff und den Möglichkeiten der Heranziehung von Wohnungseigentümergemeinschaften befasst.

 Berlin , 13.02.2015