GGSC - Überlassungspflichten [GGSC]

Durch die Verdichtung von Siedlungsstrukturen und wegen der vermehrten Entwicklung von Großwohnanlagen kommt es immer häufiger zum Einsatz von Unterflursystemen. Unterflursysteme bieten den Vorteil, dass Abfälle platzsparend und hygienisch gesammelt werden. Die Verwendung von Unterflurcontainern für Restabfall indiziert diese Erfassungsform auch für andere Abfallfraktionen, wie beispielsweise Glas und LVP. Die Sammlung dieser Abfallfraktionen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Systeme. Die Systeme tun sich mit diesem Einsatz wieder einmal schwer, da die Verwendung von Unterflurcontainern Kosten für die Systeme bedeutet. 

 Berlin, 16.02.2022

Bekanntlich streiten die Systeme mit den zuständigen Behörden bundesweit vielfach über die Rechtmäßigkeit von Sicherheitsleistungen nach dem Verpackungsgesetz. Noch längst nicht alle Bundesländer haben die Sicherheitsleistungen erlassen, die § 18 Abs. 4 VerpackG vorsieht. Die jüngsten Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bestätigen erneut, dass keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die Festlegung von Sicherheitsleistungen bestehen, so dass einer Festsetzung von Sicherheitsleitungen durch alle zuständigen Behörden nichts mehr entgegenstehen dürfte. 

 Berlin, 02.02.2022

Das neue Jahr beginnt, die Probleme bleiben die alten. Wir haben in den zurückliegenden Monaten des vergangenen Jahres auf die bevorstehenden Probleme bei der Aushandlung neuer Vereinbarungen zur PPK-Mitentsorgung auf verschiedenen Wegen, beispielsweise in unserem Abfallnewsletter, in unseren online-Veranstaltungen oder auch in einem Interview im EUWID hingewiesen. Die alte Kompromissformel, auf die sich die Systeme mit den kommunalen Spitzenverbänden im Oktober 2019 verständigt hatten, ist zum 31.12.2021 ausgelaufen. Es ist keine neue Verständigung getroffen worden. Die im vergangenen Herbst vorgelegte Überarbeitung eines Musterentwurfs der Anlage 7 beinhaltet keine Lösungsansätze für die ab 2022 anstehenden Neuverhandlungen.

 Berlin, 19.01.2022

Die kommunalen Spitzenverbände sowie der VKU und die Systembetreiber haben sich auf einen neuen Musterentwurf zur Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung (Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur für restentleerte Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG) verständigt. Der Entwurf wurde nebst Hinweisen von der kommunalen Seite am 1. November 2021 veröffentlicht.

 Berlin, 24.11.2021

Die Verhandlungen zu neuen Konditionen für die PPK-Mitbenutzung stehen vielerorts an und es drohen harte Auseinandersetzungen. Grund sind die gestiegenen PPK-Erlöse. Mancher PPK-Verwertungsvertrag sieht derzeit Erlöse über 200 €/t vor. Eigentlich eine gute Ausgangssituation für gute Übereinkünfte. Aber die Systeme scheinen noch in dem Glauben, sich Teile der hohen Erlöse sichern zu können, ohne die Entgelte für die örE anheben zu müssen.

 Berlin, 03.11.2021

Der in jüngster Zeit recht hohe Papierpreis hat wieder zu einer Zunahme gewerblicher Sammlungsaktivitäten geführt. ÖrE sollten daher kontrollieren, ob durchgeführte Sammlungen angezeigt sind und angezeigte Sammlungen innerhalb der mitgeteilten Mengen bleiben. Andernfalls bedarf es einer (neuen) Anzeige und der Einhaltung einer Wartefrist von 3 Monaten gem. § 18 Abs. 1 KrWG. Die Vorschrift ist im Übrigen auch umfassend bußgeldbewehrt (vgl. § 69 Abs. 2 Nr. 1 KrWG).

 Berlin, 13.10.2021

Die PPK-Fraktion nimmt unter den Abfallströmen eine besondere Stellung ein. Sie ist ein wichtiger Beitrag für die Entlastung der Gebührenzahler, gerade aktuell mit den hohen Verwertungserlösen. Sie ist daher auch Gegenstand gewerblicher Sammlungen im Haushaltsbereich und begehrte Ware unter den Gewerbeabfällen. Zugleich gestaltet sich das Handling aufwändig, da die kommunale Erfassungsstruktur auch von den Systemen für die Entsorgung von PPK-Verpackungen mitbenutzt wird.

 Berlin, 01.09.2021

In einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit mehreren Beschlüssen vom 04.06.2021 entschieden, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung von Sicherheitsleistungen rechtmäßig ist (20 B 937/20 u.a.). Die Systembetreiber müssen daher sofort die nach dem Verpackungsgesetz vorgesehene Sicherheitsleistung erbringen. Für das OVG war es für die Anordnung des Sofortvollzugs ausreichend, dass aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Systeme nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erheblicher Schaden für die Steuerzahler:innen entsteht.

 Berlin, 14.07.2021

Auf ein Neues! Für eine Reihe von Gebieten stehen neue Verhandlungen zu Abstimmungsvereinbarungen ab dem 01.01.2022 an. [GGSC] veranstaltet deshalb ein weiteres Kompaktseminar zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (Donnerstag, 02.09.2021, 10.00–12.45 Uhr, Online). Im Folgenden ein Überblick zu den Schwerpunkten der neuen Verhandlungsrunden 2022.

 Berlin, 05.07.2021

In einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das OVG Münster mit mehreren Beschlüssen vom 04.06.2021 entschieden, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung von Sicherheitsleistungen rechtmäßig ist (20 B 937/20 u.a.). Die Systembetreiber müssen daher sofort die nach dem VerpackG vorgesehene Sicherheitsleistung erbringen. Für das OVG war es für die Anordnung des Sofortvollzugs ausreichend, dass aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Systeme nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erheblicher Schaden für die Steuerzahler:innen entsteht.

 Berlin, 16.06.2021

Wieder ist ein Streitpunkt bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes entstanden. Eine Einigung über Abstimmungsvereinbarungen nebst Regelungen zu den PPK Mitentsorgungsentgelten ist vielerorts erst im Jahr 2020 zustande gekommen. Manchmal war es der Wunsch der Systeme, manchmal ein Erfordernis für die örE, die Vereinbarung rückwirkend ab dem 01.01.2019 zu schließen. Dabei wurde oft dem Grundsatz gefolgt, an dem zwischen den Systemen und den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagenen Muster für eine Anlage 7 möglichst wenig zu ändern (O-Ton gemeinsamer Vertreter: „Sonst müssen wir den Kolleg:innen so viel erklären“). Also findet sich in Anlage 7 durchgängig noch die übliche Regelung zur Nachweisführung als Hauptleistungspflicht.

 Berlin, 12.05.2021

Der Bundestag wird in dieser Woche über eine Novelle des Verpackungsgesetzes beraten. Es liegt der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ vor. Das wäre eine Gelegenheit (gewesen), auch ein Thema anzugehen, das im Verpackungsgesetz eine völlig unzureichende Ausgestaltung erfahren hat und seit mehreren Jahren vielfältigen Streit zwischen den örE und den Systembetreibern hervorruft: Es geht um die PPK-Mitbenutzungsentgelte!

 Berlin, 05.05.2021

Im Februar 2021 erschien ein aktueller Kommentar zur Gewerbeabfallverordnung 2017 (Erich Schmidt Verlag). Endlich steht auch Praktikern bei der Anwendung der Gewerbeabfallverordnung und dem Umgang mit ihr eine Auslegungs- und Arbeitshilfe zur Verfügung.

 Berlin, 31.03.2021

Die Systeme bedürfen nach dem VerpackG einer Genehmigung, um als solche operativ tätig sein zu können. Die Erteilung der Genehmigung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In der Praxis liegen diese indes nicht immer vor. Gleichwohl werden Systemgenehmigungen erteilt. Davon betroffen sind insbesondere fehlende Abstimmungsvereinbarungen nach § 22 Abs. 1 VerpackG.

 Berlin, 17.03.2021

Die Verhandlungen zu neuen Abstimmungsvereinbarungen sind in vollem Gange. Von den Systemen ist häufig zu vernehmen, der gesetzlichen Verpflichtung, Abstimmungsvereinbarungen nach dem Verpackungsgesetz ab dem 01.01.2021 vorzulegen, könne weithin entsprochen werden. Das wird auch Zeit, weil von vielen Landesministerien Fristen gesetzt wurden und hierzu Auskünfte eingeholt werden. Soweit es um den Überblick geht, den [GGSC] aus seinen bundesweiten Beratungstätigkeiten gewinnen kann, dürfte es noch in vielen Gebieten „klemmen“. Immer wieder geht es um die Aushandlung von angemessenen PPK-Mitentsorgungsentgelten.

 Berlin, 10.03.2021

Online wollen wir Ihnen ab sofort in regelmäßigen Abständen kurz und praxisnah Informationen über Expert:innen-Interviews erschließen. Wir starten am Donnerstag, den 11.03.2021 im [GGSC] Arbeitsfeld Abfallwirtschaft und Abfallrecht.

 Berlin, 05.03.2021

Die Verfassungswidrigkeit der Zuweisung von Streitigkeiten nach § 23 Abs. 8, 9 VerpackG an private Schiedsgerichte ist nicht im Eilverfahren prüfbar. Dies hat das OLG Frankfurt am 30.11.2020 beschlossen (Az.: 26 Sch 17/20).

 Berlin, 03.03.2021

Hat ein örE zum 01.01.2021 eine neue Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern geschlossen und erbringt er die operativen Sammel- und Verwertungsleistungen nicht selbst, kann es entweder einer bloßen Umstellung oder aber einer Anpassung der betr. PPK-Entsorgungsverträge bedürfen. Dies sollte kurzfristig geprüft werden, damit es – gerade mit Blick auf die von den Systembetreibern in die meisten Abstimmungsvereinbarungen „hineinverhandelten“ Nachweispflichten zulasten des örE – nicht bereits mit der Rechnungslegung der ersten Leistungen Mitte Februar 2021 zu Auseinandersetzungen kommt.

 Berlin, 25.01.2021

Jetzt ist es soweit, die Übergangsfrist zum Nachweis von Abstimmungsvereinbarungen, die dem Verpackungsgesetz entsprechen, ist zum 31.12.2020 abgelaufen. Der Betrieb eines Systems bedarf der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde, die nur erteilt wird, wenn mit allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in dem betreffenden Land Ab-stimmungsvereinbarungen nach dem Verpackungsgesetz abgeschlossen sind oder sich das System bestehenden Abstimmungsvereinbarungen unterworfen hat. Bekanntlich fehlt es vielerorts an entsprechenden Abstimmungsvereinbarungen, weil sich die örE und die Systeme auf entsprechende Inhalte nicht verständigen konnten.

 Berlin, 18.01.2021

Bereits im September berichtete [GGSC] über die Urteilsgründe der weitreichenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.07.2020 (vgl. Beitrag vom 30.09.2020, Rubrik „Überlassungspflichten“). Im Lichte dieser Rechtsprechung ergehen nunmehr die ersten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die die Maßstäbe des BVerwG zu den Voraussetzungen der Untersagung einer gewerblichen Sammlung anwenden. So hat das VG Würzburg – unter ausdrücklicher Bezug-nahme auf das BVerwG – in seinem Urteil vom 16.10.2020 (Az.: W 10 K 18.1146) einen Bescheid, mit dem der Klägerin untersagt wurde, eine gewerbliche Sammlung von Alttextilien und -schuhen durchzuführen, für rechtswidrig erklärt.

 Berlin, 16.12.2020

Gewerbliche Siedlungsabfälle, die keiner ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, sind Abfälle zur Beseitigung und als solche an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Für die Frage, ob eine ordnungsgemäße Verwertung vorliegt, sind u.a. die Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung einzuhalten. Insoweit trägt der Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle die Darlegungs- und Beweislast. Dies hat das VG Leipzig entschieden und ist damit der hierzu von [GGSC] vertretenen Rechtsauffassung gefolgt.

 Berlin, 07.12.2020