GGSC
Die behördliche Ersatzvornahme zur Abfallbeseitigung ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Verfahren. In vorliegendem Beitrag stellen wir Ihnen eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Augsburg vor, in der es um die Entsorgung von 3,5 Tonnen Abfall und mehreren Altfahrzeugen von einem Grundstück ging.
Für die Aurelia Stiftung und die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat [GGSC] die Überprüfung der Glyphosat-Genehmigung bei der EU-Kommission beantragt. Diese hat im November 2023 die Genehmigung des umstrittenen Glyphosat-Wirkstoffs für weitere 10 Jahre erneuert.
Ein Hauptzollamt meint in einem aktuell von [GGSC] betreuten Fall: Ja, und zwar immer dann, wenn es ausschließlich zur Wärmeerzeugung und nicht zur Stromerzeugung verwendet wird. Wir sehen das anders. Aus unserer Sicht unterliegt auch die Verwendung von Deponiegas zur reinen Wärmeerzeugung nicht der Energiesteuer, wenn das konkret verwendete Deponiegas nur einen geringen Methangehalt und einen geringen Heizwert aufweist.
Nach der Abstimmungsvereinbarung ist vor der Abstimmungsvereinbarung. Durch ihre begrenzte Laufzeit (in der Regel drei Jahre) stellt sich die Frage der notwendigen Anpassung immer wieder neu. Denn die Erfassungssysteme ändern sich, aber auch die Vorstellungen und Anforderungen von Systembetreibern und örE. Auch vor Überraschungen ist man nicht gefeit. Dies verdeutlichen aktuell Forderungen zweier Systeme, die abweichend von den geschlossenen Abstimmungsvereinbarungen bzw. diesbezüglichen PPK-Vereinbarungen („Anlage 7“) die Herausgabe verlangen.
Das neue Jahr bringt neue Kostensteigerungen mit sich. Das betrifft z.B. die Mautkosten wie auch die CO2-Abgabenlast, die sich z.B. auf die Dieselpreise auswirkt. Sammlung und Transport von Abfällen bleiben davon nicht verschont. Das bedeutet aber nicht, dass deshalb zum neuen Jahr wegen höherer Kosten zwingend auch die Leistungspreise anzupassen wären.
Für Bekanntmachungen zu EU-Vergaben ist seit 25.10.2023 der Datenaustauschstandard eForms zu verwenden – eine Neuerung in den Formalien des Vergabeverfahrens. Die bisherigen EU-Standardformulare für Bekanntmachungen wurden durch Datenabfragen nach neuem Format ersetzt. Die Betreiber der Vergabeplattformen hatten diese bis zum 25.10.2023 an den Vorgaben der eForms auszurichten.
Die ACC Deutschland GmbH (ACC), ein Joint Venture der Automobilkonzerne Stellantis (Peugeot, Opel) und Mercedes-Benz sowie Total Energies/Saft, plant auf dem bisherigen Werksgelände von Opel in Kaiserslautern eine Batteriezellfabrik.
Laut VK Rheinland kann die Eignungsprüfung auch darauf abzielen, ob das Unternehmen mit Blick auf seine Geschäftsstruktur und Betriebsabläufe über eine sachgerechte Betriebsorganisation verfügt (Beschluss vom 11. August 2023, VK 20/23). Wird eine dahingehende Beschreibung verlangt, reichen Pauschalerklärungen und die Vorlage von Bestätigungen nicht aus.
Nachdem im Mai 2023 die Stadt Tübingen vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Sieg für ihre Verpackungssteuer verzeichnen konnte, ist die Stadt Freiburg im Breisgau nun mit dem Versuch gescheitert, Belange des Klimaschutzes auch bei der Bemessung von kommunalen Gebühren zu berücksichtigen (Urt. v. 13.06.2023, Az.: BVerwG 9 CN 2.22). Jedoch lohnt sich ein Blick auf die Details der Entscheidung, da darin keineswegs eine pauschale Absage an die Berücksichtigung klimapolitischer Belange bei der Festsetzung kommunaler Gebühren steckt, sondern für das Votum vielmehr Fragen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine Rolle spielten.
Im Koalitionsvertrag von 2021 haben die Regierungsparteien für das Vergaberecht u.a. eine Vereinfachung, eine stärkere Digitalisierung und Beschleunigung verabredet. Zudem will sich die öffentliche Hand am Aufbau eines Systems zur Berechnung von Umweltkosten beteiligen. Wie ist der aktuelle Stand?
Die 44. BImSchV enthält neben administrativen Pflichten sowie baulichen bzw. technischen Vorgaben vornehmlich Emissionsgrenzwerte für luftverunreinigende Stoffe im Abgas und daran anknüpfend konkrete Intervalle für Emissionsmessungen. Diese Emissionsgrenzwerte und Messintervalle gelten grundsätzlich ab 01.01.2025. Bauliche Veränderungen an Anlagen oder eine Umstellung der Verfahrenstechnik sollten daher zeitnah in die Wege geleitet werden.
Für die Zeit ab 2024 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren. Die EU-Kommission hat die bisher gültigen Schwellenwerte laut jüngster Veröffentlichung – wie erwartet – etwas angehoben (EU-Kommission, 15.11.2023, 2023/2496, 2023/2497, 2023/2510).
Das illegale Aufstellen von Altkleider-Containern ärgert nicht nur örE, sondern auch private Grundstückseigentümer, wie z.B. kommunale Wohnungsunternehmen mit frei zugänglichen Grundstücken. Diesen stehen allein zivilrechtliche Regelungen zur Beräumung und Kostenerstattung zur Verfügung, die durch Bundesrecht geregelt sind. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu privat abgeschleppten KFZ schafft nunmehr Klarheit auch für die Beräumung und Verwahrung von Altkleidercontainern, die ohne Zustimmung auf privaten Grundstücken aufgestellt worden sind.
Abfallentsorgung ist mit Lärm, Geruch und anderen Emissionen verbunden und stört daher regelmäßig Dritte. Bei rechtswidriger Nutzung eines Grundstücks kann die zuständige Bau- bzw. Immissionsschutzbehörde eine Nutzungsuntersagung erlassen. Im folgenden Fall geht es um das Aufstellen von Müllcontainern auf einem Betriebsgrundstück.
Abfall oder Wirtschaftsgut? Das Verwaltungsgericht Kassel hatte in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über diese Frage zu entscheiden, in dem es um eine behördliche Anordnung ging, durch die der Eigentümer eines Grundstückes zur Beräumung der dort gelagerten 20.000 Altreifen verpflichtet wurde.
Ein Auftraggeber muss sich an der von ihm selbst vorgegebenen Form der Kommunikation festhalten lassen. Ein Angebot darf daher nicht gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV wegen Versäumung einer Nachreichungsfrist ausgeschlossen werden, wenn Erklärungen oder Nachweise entgegen der Bewerbungsbedingungen per E-Mail und nicht über die Vergabeplattform nachgefordert wurden (VK Sachsen, Beschl. v. 14.04.2023 – 1/SVK/003-23).
Mit dem Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes schärfen sich die Konturen der künftigen kommunalen Wärmeplanung. Schon jetzt wird sie attraktiv gefördert.
Eine Preisaufklärung nach § 60 Abs. 3 VgV kann mündlich – auch per Telefon – erfolgen. Dem steht der Grundsatz der elektrischen Kommunikation gemäß § 9 Abs. 2 VgV nach Auffassung der Vergabekammer Bund nicht entgegen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 18.11.2022, VK 1-87/22).
Je deutlicher sich eine damit verbundene Wettbewerbsbeschränkung abzeichnet, desto besser müssen sich konkret auf den Auftrag zugeschnittene Eignungskriterien begründen lassen. So wird dies offenbar vom Bayerischen Obersten Landesgericht gesehen, das zu anspruchsvolle Kriterien an die fachliche Eignung für einen Projektsteuerungsvertrag als vergaberechtswidrig eingestuft hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023 –Verg 5/22).
Wer meint, abfallrechtliche Anordnungen drohten allein von der örtlichen zuständigen Abfallbehörde, liegt falsch. Auch das Bauamt kann auf Abfälle bezogene Anordnungen treffen.
Kommt es zu einem Zuschlag bei einer Unterschwellenvergabe, sind die Bieter darüber nach der Maßgabe des § 46 UVgO – also im Nachhinein – zu informieren. Ob die Bieter darüber hinaus schon davor über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert werden müssen, war zuletzt Gegenstand eines Verfahrens vor dem OLG Düsseldorf, über das wir Sie nachfolgend informieren: