GGSC

Am Dienstag, den 06.12.2022 um 12.30 Uhr findet das 12. [GGSC] Expert:innen-Interview statt und zwar zu folgendem Thema: „Glyphosat im Honig – Schadensersatz? Wie lange ist Glyphosat noch erlaubt?“. Wir laden Sie herzlich ein, über Zoom hieran teilzunehmen.

 Berlin, 30.11.2022

Das Störfallrecht dient der Verhinderung von Störfällen und der Beherrschung von Unfällen, die durch gefährliche Stoffe verursacht werden. Anlagen werden als störfallrechtlich relevant eingeordnet, wenn in ihnen bestimmte Stoffe gelagert und dabei festgelegte Kapazitätsmengen überschritten werden. Auch Betreibende von Abfallbewirtschaftungsanlagen müssen sich mit dem Störfallrecht auseinandersetzen. Nicht unerhebliche Schwierigkeiten verursacht in der Praxis die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Abfälle vom Anwendungsbereich des Störfallrechts erfasst werden.

 Berlin, 28.11.2022

Die Verschiebung der Einführung einer CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung um ein Jahr wurde im Kreise der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) in vielen Fällen mit Erleichterung aufgefasst. Zumindest für das Jahr 2023 bleibt die CO2-Bepreisung in der Gebührenkalkulation außen vor. 

 Berlin, 23.11.2022

Der Gesetzgeber hat auf Grund der außergewöhnlichen Lage am Gasmarkt im Eiltempo ein Schnellverfahren und weitere Erleichterungen zur Umsetzung gasverbrauchsrelevanter Änderungen an immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen beschlossen. Das am 26.10.2022 in Kraft getretene 14. Gesetz zur Änderung des BImSchG knüpft an die bereits im Sommer mit dem Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken verabschiedeten Regelungen über zulässige Abweichungen auf Grund eines Brennstoffwechsels bei einer ernsten oder erheblichen Mangellage an. Die aktuellen Regelungen gelten für Änderungen. Sie machen die Anzeige oder Genehmigung einer Änderung teils ganz entbehrlich, sie ermöglichen eine verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung und eine schnellere Zulassung des vorzeitigen Beginns sowie weitere Ausnahmen von technischen Anforderungen. 

 Berlin, 16.11.2022

Die Privilegierung von gemeinnützigen Organisationen bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen beschäftigt in regelmäßigen Abständen Vergabekammern und Gerichte. Nach europäischem Recht können Rettungsdienstleistungen ausschließlich an gemeinnützige Organisationen vergeben werden; zudem ist das strenge europäische Vergaberecht nicht anzuwenden (Art. 10 h Richtlinie 2014/24/EU). Im deutschen Recht ist diese Bereichsausnahme in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB geregelt. Hintergrund der Befreiung vom Vergaberecht ist, dass der spezielle Charakter von gemeinnützigen Organisationen, die einen wichtigen Bestandteil des öffentlichen Katastrophen- und des Zivilschutzes ausmachen, bewahrt werden soll. Diese wäre im freien Wettbewerb mit privaten Anbietern kaum möglich. 

 Berlin, 14.11.2022

Die Prüfung der Auskömmlichkeit bleibt eine Stolperfalle für Auftraggeber. Aktuelle Entscheidungen verdeutlichen einmal mehr: Es kann ein „Zuwenig“, aber auch ein „Zuviel“ der Prüfung geben…

 Berlin, 09.11.2022

Die fehlende Vorgabe von Stoffpreisgleitklausen kann in aktuellen Bauvergaben zur gegen § 7 EU VOB/A verstoßenden Überbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses auf die Bieter führen. Schlimmstenfalls kann ein solches Defizit die Zurückversetzung der Vergabe vor Versand der Unterlagen zur Folge haben. Auch für die Auskömmlichkeitsprüfung in diesen Zeiten sind besondere Vorgaben zu berücksichtigen. Darauf weist die Vergabekammer Westfalen in einer aktuellen Entscheidung vom 12.07.2022 (VK 3-24/22) hin. 

 Berlin, 02.11.2022

Für die Vergabestelle kann es bei komplexen Ausschreibungen eine deutliche Verfahrenserleichterung bedeuten, wenn sich ein Verhandlungsverfahren rechtfertigen lässt. Sowohl VgV als auch EU VOB/A stellen hieran hohe Anforderungen. Aber selbst wenn diese überwunden werden können, ist bei der Durchführung von Verhandlungsverfahren Vorsicht geboten. An einigen Stellen lauern Fallstricke. Auf einige sei nachfolgend kurz hingewiesen. 

 Berlin, 26.10.2022

Zum 01.01.2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft und schreibt erstmals Pflichten zur Kontrolle und Einhaltung menschen- und umweltrechtlicher Standards entlang der Lieferkette fest. Neben den unternehmerischen Sorgfaltspflichten ergeben sich auch konkrete Auswirkungen auf das Vergaberecht. Gerade öffentliche Auftraggeber sind daher gut beraten, sich hinsichtlich der neuen Vorgaben und Regelungsmechanismen zu informieren.

 Berlin, 24.10.2022

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat entschieden, dass Autowracks, die allein dem Ausbau von Ersatzteilen dienen sollen, Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG schon unter Zugrundelegung des objektiven Abfallbegriffs nach § 3 Abs. 4 KrWG darstellen. Zudem beginnt die Verjährung bei unerlaubtem Lagern von Abfällen, sobald die Tathandlung vorgenommen wurde (Beschluss v. 27.01.2022 – 202 ObOWi 80/22). 

 Berlin, 19.10.2022

Das OVG Schleswig hat entschieden, dass ein Insolvenzverwalter in die Betreiberstellung einer dem BImSchG unterliegenden Anlage einrückt, wenn er die Anlage kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen fortführt. War der Anlagenbetrieb allerdings schon vor der Insolvenzeröffnung eingestellt, kann der Insolvenzverwalter nicht mehr in die Betreiberstellung einrücken (Beschluss vom 21.06.2022, 5 LA 263/19).

 Berlin, 17.10.2022

Rechtsanwalt Dr. Markus Behnisch hat für die Verkäufer den Verkauf der Projektgesellschaft des Windparks Gaishecke an Octopus Energy Generation rechtlich begleitet. Dies betraf u.a. das öffentliche Genehmigungsrecht, die Sicherung der Nutzungsverträge und die Verhandlung des Windanlagenliefervertrages. Inzwischen hat auch die Realisierung des Windparks Gaishecke begonnen. 

 Berlin, 12.10.2022

[GGSC]-Anwalt Dr. Markus Behnisch hat für die Procon GmbH und die Procon Solar GmbH den Verkauf eines Portfolios von Photovoltaik-Projekten mit einem Volumen von bis zu 800 MW in Brandenburg an die EnBW Solar GmbH begleitet.

 Berlin, 10.10.2022

In unserem Beitrag vom 28.09.2022 hatten wir uns einleitend mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Abfallwirtschaft zum Klimaschutz beiträgt. Wir hatten dargestellt, dass die Optimierung der Wertschöpfungskette und die Gewährleistung einer effizienteren, nachhaltigen Kreislaufführung von Stoffen und Materialien u.a. teure Investitionen, aber auch eine Vernetzung mit anderen Akteuren entlang der Prozesskette sowie in der Region erfordern. Dieser Kraftakt kann nur gelingen, wenn die digitalen Möglichkeiten und ihr enormes Einsparungspotenzial im Sinne der Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit voll ausgeschöpft werden.

 Berlin, 05.10.2022

Unser diesjähriges [GGSC]-Infoseminar am 23./24.06.2022 stand ganz im Zeichen des Klimaschutzes. Anlass und Gegenstand war u.a. das Klimaschutzgesetz. Dieses hat es sich zur Aufgabe gemacht, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Auch für den Sektor der Abfallwirtschaft wird dort die Minderung von Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 vorgeschrieben. Um diese Vorgabe erfüllen zu können, muss sich die Abfallwirtschaft der digitalen Transformation öffnen. Hier stehen die Unternehmen noch ganz am Anfang. In der Kreislaufwirtschaft ist Abfall eine wertvolle Ressource. Die Unternehmen müssen sich verstärkt mit Wertstoffketten und Ressourcenmanagement auseinandersetzen und abfallrelevante Prozesse effizienter gestalten. Damit dies gelingt, bedarf es digitaler Lösungen. 

 Berlin, 28.09.2022

Am morgigen Mittwoch, den 28.09.2022 um 12.30 Uhr findet das 10. [GGSC] Expert:innen-Interview zum Thema „Ausweiten des Emissionshandels auf Entsorgungsanlagen“ statt. Wir laden Sie herzlich ein, über Zoom hieran teilzunehmen. 

 Berlin, 26.09.2022

Der vorliegende Beitrag enthält ein Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen in Kurzfassung. Hervorzuheben ist das Urteil des VG Gießen vom 09.08.2022 (Az.: 6 K 2794/21.GI) zur Verbindlichkeit der Abstimmungsvereinbarung für Systeme, die mit einer 2/3-Mehrheit von anderen Systemen überstimmt worden sind.

 Berlin, 21.09.2022

Wir hatten in unserem Beitrag vom 15.08.2022 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) einen ersten Kurzbericht über die Entscheidung des VG Gießen vom 09.08.2022 (Az.: 6 K 2794/21.GI) vorgelegt und über die mündliche Verhandlung berichtet. Das VG Gießen hat entschieden, dass die Abstimmungsvereinbarung auch für diejenigen Systeme verbindlich ist, die mit einer 2/3-Mehrheit von den anderen Systemen überstimmt worden sind. Es sind daher alle Systeme verpflichtet, die vereinbarten Mitbenutzungsentgelte zu zahlen. Inzwischen liegen die Urteilsgründe vor.

 Berlin, 19.09.2022

Es kommt vor, dass zwischen Vertragsparteien eine Forderung der Höhe nach im Streit steht. Beispielsweise bestreiten Systembetreiber gegenüber örE, bestimmte Teilbeträge der Mitbenutzungsentgelte oder Verwertungskosten zu schulden, für die eine Zahlungsverpflichtung aus Anlage7 der Abstimmungsvereinbarung besteht. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der örE Entgeltanpassungen für Leistungen der PPK-Erfassung fordert, die die Systembetreiber nicht akzeptieren wollen. Mitunter wird dann vom Systembetreiber die Begleichung der Gesamtforderung – und nicht nur des streitigen Teilbetrags – verweigert. Wie ist in einer solchen Situation vorzugehen?

 Berlin, 14.09.2022

Mit diesem Beitrag möchten wir Sie auf ein im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlichtes Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28.07.2022 hinweisen. Das Rundschreiben enthält Fragebögen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) bei der Finanzverwaltung einreichen können, sofern diese ab dem 01.01.2023 erstmals steuerpflichtige Umsätze zu erklären haben oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

 Berlin, 12.09.2022

Der Einwegkunststofffonds nimmt die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte finanziell in die Pflicht. Sie müssen sich künftig an den Kosten des Littering, der Behandlung der Abfallprodukte und an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Die vereinnahmten Gelder sollen an Anspruchsberechtigte, zu denen u.a. die örE gehören, ausgeschüttet werden. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Der betr. Gesetzentwurf ist bereits in Brüssel notifiziert worden und soll Ende September durch das Kabinett. Passend hierzu richtet [GGSC] gemeinsam mit dem VKU und der Akademie Dr. Obladen am 27.09.2022 eine prominent besetzte Online-Fachkonferenz aus, zu der wir Sie herzlich einladen.

 Berlin, 07.09.2022