8,9 Milliarden Euro mehr für Energieeffizienzmaßnahmen

Haushalt/Unterrichtung

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8,9 Milliarden Euro für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ genehmigt.


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Der Titel ist Teil des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds (Kapitel 6092 Titel 893 10). Ursprünglich hatte der Wirtschaftsplan Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 21 Milliarden Euro vorgesehen.

Wie die Bundesregierung in der Unterrichtung (20/3056) ausführt, war die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich, „da die Nachfrage nach der Förderung von Sanierungen im Jahresverlauf weiter stark gestiegen ist. Neben Nachholeffekten nach der mehrwöchigen Programmunterbrechung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anfang 2022 ist auch die absehbare Verschärfung ordnungsrechtlicher Vorgaben ein starker Treiber der Entwicklung“, führt die Bundesregierung aus.

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