Aktionstage des Energielabels 2022

Viele Einzelraumheizgeräte und Klimageräte nicht mit dem richtigen Energielabel gekennzeichnet

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion der Marktüberwachungsbehörden hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Zeitraum vom 19. bis zum 30. September 2022 bei insgesamt 113 nordrhein-westfälischen Handelsbetrieben mehr als 13.000 ausgestellte Produkte auf korrekte Kennzeichnung mit dem Energielabel überprüft.


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Die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Produkte war korrekt gekennzeichnet. Waren bei einer Kontrollaktion im Jahr 2017 noch knapp 19 Prozent aller geprüften Produkte zu beanstanden, liegt die durchschnittliche Quote der Verstöße mit rund drei Prozent in diesem Jahr auf einem erfreulich niedrigem Niveau.

Grundsätzlich sind sich die meisten Händler der Bedeutung des Energielabels für eine umweltbewusste Kaufentscheidung bewusst. Voraussetzung dafür ist die korrekte Anbringung und gute Sichtbarkeit des Labels am ausgestellten Produkt.

Ein auffällig hoher Anteil der Verstöße betraf Einzelraumheizgeräte und Klimageräte. Etwa ein Viertel der Klimageräte und fast 17 Prozent der Einzelraumheizgeräte (z.B. Kamin- und Gasöfen) waren nicht oder nicht richtig mit dem Energielabel gekennzeichnet. Bei Verstößen fehlten den Anbietern häufig die Detailkenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben.

Alle Handelsbetriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden, zeigten sich kooperativ. Auf die Einleitung von Bußgeld-Verfahren konnte das LANUV deshalb verzichten. Bei 28 Betrieben wurden dennoch aufgrund von Verstößen Verwarnungen ausgesprochen. Das LANUV wird durch Nachkontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen.

Zwölf Bundesländer haben sich an der Aktion beteiligt und mehr als 73.600 Elektrogeräte, Reifen und Pkw bei unterschiedlichen Anbietern überprüft. Kontrolliert wurden zum Beispiel Elektrofachmärkte, Möbelhäuser, Küchenstudios und Baumärkte. Insgesamt wurden dabei 2,7 Prozent der geprüften Produkte beanstandet, was auch hier einen positiven Trend aufzeigt, denn bei der Kontrollaktion im Jahr 2017 waren bundesweit noch knapp sieben Prozent aller Produkte beanstandet worden..

Die Aktionstage konzentrierten sich in diesem Jahr auf den stationären Handel. In den Jahren 2021 und 2022 wurde der Onlinehandel durch eine gemeinsame Kontrollaktion von Marktüberwachungsbehörden aus elf Bundesländern überprüft. Während des Aktionszeitraums wurde über 18 Monate die Energieverbrauchskennzeichnung von mehr als 1.200 Online-Shops quer durch alle Branchen und Produktgruppen überprüft.

Die Verwendung des 2021 neu skalierten Energielabels setzt sich auch im Onlinehandel mehr und mehr durch. Dennoch wird gerade bei Onlineangeboten noch häufig das alte Energielabel verwendet werden.

Bei Angeboten im Onlinehandel muss zusätzlich zum Energielabel das Produktdatenblatt gezeigt werden. Dabei sind zahlreiche und vielfältige Mängel festgestellt worden. Das LANUV wird daher hier künftig weiterhin Kontrollschwerpunkte setzen.

Das Energielabel ist eine schnelle und einfache Informationsquelle über den Energieverbrauch und die Leistung bestimmter Produkte wie Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke, Kaminöfen, Klimageräte oder Reifen. Die Entscheidung für energieeffiziente Geräte im Haushalt kann den Geldbeutel auf Dauer spürbar entlasten und hilft, die Umwelt durch weniger Ressourcenverbrauch zu schonen. Der Stromverbrauch von Haushaltsgroßgeräten, der Beleuchtung und der immer stärker nachgefragten Unterhaltungselektronik macht rund 75 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eines Haushalts aus. Hier schlummern erhebliche Einsparpotenziale. Die vielleicht etwas höheren Anschaffungskosten effizienterer Geräte rechnen sich dabei oft schon nach kurzer Zeit. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt kann durch energieeffizientere Geräte bis zu 30 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs einsparen.

Die Ergebnisse im Einzelnen und weitere Informationen zum Energielabel:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/marktueberwachung/energieverbrauchsrelevante-produkte/energieeffiienzkennzeichnung/das-neue-energielabel

Aktionstage des Energielabels 2022 - Anhang 1
LANUV: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel