Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes

Verkehr — Kleine Anfrage — hib 541/2024

Ob die Bundesregierung weiterhin am Ziel von 15 Millionen zugelassenen rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen in Deutschland im Jahr 2030 festhält, möchte die CDU/CSU-Fraktion wissen.


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In einer Kleinen Anfrage mit dem Titel „Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“ (20/12398) erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, ob die Regierung die nicht ausreichend und flächendeckend ausgebaute Ladesäuleninfrastruktur „als größtes Hemmnis für einen stärkeren Markthochlauf von Elektrofahrzeugen in Deutschland“ bewertet.

Wissen will die Unionsfraktion zudem, ob die Bundesregierung der Ansicht ist, mit der Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und der Einführung einer Versorgungsauflage für Tankstellen einen wirkungsvollen und nachfrageorientierten Anreiz zum weiteren Markthochlauf von rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen zu schaffen.

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